für das Gebiet zwischen Ocke-Nerong-Straße, Strandstraße, Nieblumstieg, der Ost- und Nordgrenze des Friedhofes und dem Kirchweg, insbesondere die Ecksituation Ocke-Nerong-Straße / Kirchweg
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Entwurfs
und Auslegungsbeschluss
1. Der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Stadt Wyk auf Föhr für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 zwischen Ocke-Nerong-Straße, Strandstraße, Nieblumstieg, der Ost- und Nordgrenze der Friedhofes und dem Kirchweg, insbesondere die Ecksituation Ocke-Nerong-Straße / Kirchweg und der Entwurf der Begründung dazu werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf der Planänderung und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu informieren.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter: , davon anwesend:
Ja-Stimmen: ; Nein-Stimmen: ; Stimmenthaltungen:
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Zur Vorlage
erkläre ich mein Einverständnis gemäß § 3 Abs. 1 Amtsordnung. |
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BM
Sachdarstellung mit Begründung:
Ausgangslage, Problemstellung, Planungserfordernis
Für das Eckgrundstück Ocke-Nerong-Straße 29/Kirchweg, bekannt als
„Erdbeerparadies“, wird eine neue Nutzungsform mit einer längerfristigen
Perspektive angestrebt. Es ist eine Nutzungsänderung zu einem Geschäftshaus für
den Verkauf von Blumen und Pflanzen sowie Gartenartikeln und die Errichtung
eines Gewächshauses geplant. Gegebenenfalls ist auch der Betrieb eines Cafés
beabsichtigt. Die Wohnnutzung im Dachgeschoss des Gebäudes bleibt erhalten.
Um diese Nutzungsarten planungsrechtlich zu ermöglichen ist eine 1. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 6 der Stadt Wyk auf Föhr erforderlich.
Verfahrensablauf / Planungsziele
/ Inhalte
Am 2. April 2015 hatte die Stadtvertretung den Aufstellungsbeschluss zu
einer entsprechenden Bebauungsplanänderung gefasst und zugleich die
nachfolgenden Planungsziele festgelegt:
- Im Rahmen der Mischgebietsfestsetzung werden
Gartenbaubetriebe zugelassen.
- Das Maß der Nutzung wird im Hinblick auf
die Errichtung eines zusätzlichen Gewächs-hauses erhöht.
- Die Baugrenzen werden sinngemäß
erweitert.
- Gegebenenfalls sind Ausgleichsfragen
wegen der zusätzlich versiegelten Flächen sowie die Beachtung der im
Bebauungsplan bereits enthaltenen Anpflanzverpflichtungen gegenüber den
südlich angrenzenden Nutzungen zu berücksichtigen.
Für die Umsetzung der Planungsabsichten sowie die Übernahme der
Planungskosten ist zwischenzeitlich ein städtebaulicher Vertrag zwischen der
Eigentümerseite und der Stadt Wyk auf Föhr geschlossen worden.
Zeitgleich sind von einem Planungsbüro die Planungsunterlagen erstellt
worden, so dass nun der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden kann.