Betreff
Bebauungsplan Nr. 9B der Gemeinde Norddorf für das Gebiet "Strandversorgungseinrichtungen am Weststrand"
Hier: a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen nach § 2 Abs. 4 BauGB, § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB, Abstimmung mit den Zielen der Ra umordnung nach § 1 Abs. 4 BauGB und § 16 Abs. 1 LaPlaG
b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
Nord/000083
Art
Beschlussvorlage Norddorf
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

 

a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen nach § 2 Abs. 4 BauGB, § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB, Abstimmungen mit den Zielen der Raumordnung nach § 1 Abs. 4 BauGB und § 16 Abs. 1 LaPlaG

 

1. Die im bisherigen Bauleitplanverfahren eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft. Die Stellungnahmen werden gemäß Anlage zur Vorlage berücksichtigt / teilweise berücksichtigt / nicht berücksichtigt.

 

2. Die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum wird beauftragt, die Abteilung Landesplanung der Staatskanzlei des Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holsteins sowie diejenigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die anlässlich des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens Anregungen und Hinweise zur Planung vorgetragen haben, von dem Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.

 

b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

3. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9B der Gemeinde Norddorf auf Amrum für das Gebiet „Strandversorgungseinrichtungen am Weststrand“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

4. Der Bebauungsplan Nr. 9B der Gemeinde Norddorf auf Amrum für das Gebiet „Strandversorgungseinrichtungen am Weststrand“ und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentliche auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter:….;

 

Davon anwesend: ….; Ja-Stimmen:…; Nein-Stimmen:….; Enthaltungen:….;

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:…..

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Bebauungsplan Nr. 9 musste in zwei Geltungsbereiche aufgeteilt werden, da die Untere Natur­schutzbehörde anlässlich des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens für eine Zustimmung zu den im nordwestlichen Teil des damaligen Plangebietes vorgesehenen Erweiterungen im Bereich der Ein­richtungen für die Strandversorgung und für die touristischen Infrastruktur die Erstellung eines ge­meindlichen Strandversorgungskonzeptes gefordert hatte. Die Ausarbeitung dieses Konzeptes durch die UAG und dessen Abstimmung mit der Naturschutzbehörde hat einen gewissen Zeitraum in An­spruch genommen; deshalb wurde für den Bereich des ehemaligen Schwimmbades bzw. der ange­gliederten Freiflächen, der keinen Eingriff in geschützte Landschaftsbestandteile auslöst und somit aus naturschutzfachlicher Sicht unproblematisch war, der Bebauungsplan Nr. 9 A „Gebiet des ehe­maligen Schwimmbades“ in der Bearbeitung vorgezogen. Für diesen Plan ist zwischenzeitlich der Satzungsbeschluss durch die Gemeindevertretung erfolgt; dessen Inkraftsetzung kann allerdings erst erfolgen, wenn die Genehmigung für die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes „Insel Amrum“ erteilt worden ist. Um die Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der drei Inselgemein­den beim Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten vorlegen zu können, fehlt derzeit noch die abschließende Beschlussfassung durch die Gemeinde Nebel.

Davon unabhängig kann - nach erfolgter Abstimmung des Strandversorgungskonzeptes mit der Un­teren Naturschutzbehörde - nunmehr die verbindliche Bauleitplanung für den nördlichen Teilbereich fortgeführt werden.

Um den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 9 B „Strandversorgungsein­richtungen am Weststrand“ fassen zu können, muss sich vorab mit den Anregungen aus dem früh­zeitigen Beteiligungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 9 für diesen Bereich gefasst werden.

a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen nach § 2 Abs. 4 BauGB, § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB, Abstimmung mit den Zielen der Raumordnung nach § 1 Abs. 4 BauGB und § 16 Abs. 1 LaPlaG

Im Rahmen des bisherigen Bauleitplanverfahrens sind Stellungnahmen eingegangen, die in der Anlage „Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen“ zur Vorlage mit entsprechenden Abwägungsvorschlägen zusammengestellt sind.

 

b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 9B der Gemeinde Norddorf auf Amrum für das Gebiet „Strandversorgungseinrichtungen am Weststrand“ wurde unter Berücksichtigung der bisherigen Abstimmungen ausgearbeitet. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9B ist der Vorlage als Anlage beigefügt.