Betreff
11. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Nieblum für das Gebiet nördlich des Strandes bis zu einer Tiefe von ca. 250m, westlich des Bredland-Baugebietes und östlich der Wegeverbidung vom Grevelingstieg bis zum Strand (Gelände "Waalem", ehemals "Knorrbremse") hier: a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
Nieb/000206/1
Art
Beschlussvorlage Nieblum
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

 

Zu a) Behandlung der eingegangenen Eingaben und Stellungnahmen

 

  1. Die im Rahmen der Beteiligung (gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange eingegangenen Eingaben und Stellungnahmen werden nach Abschluss der Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durch die Gemeindevertretung behandelt.

 

 

Zu b) Entwurfs und Auslegungsbeschluss

 

  1. Der Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet nördlich des Strandes bis zu einer Tiefe von ca. 250m, westlich des Bredland-Baugebietes und östlich der Wegeverbindung vom Grevelingstieg bis zum Strand (Gelände "Waalem", ehemals "Knorrbremse") sowie der Begründung dazu werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

    oder aber: Ziffer 3 wird mit folgenden Änderungen gebilligt:

 

  1. Der Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet nördlich des Strandes bis zu einer Tiefe von ca. 250m, westlich des Bredland-Baugebietes und östlich der Wegeverbindung vom Grevelingstieg bis zum Strand (Gelände "Waalem", ehemals "Knorrbremse") und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen; die von der Änderung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

  1. Der Amtsdirektor des Amtes Föhr-Amrum wird beauftragt, die Abstimmung mit den Inselgemeinden gemäß §§ 2 Abs. 2 i.V.m. 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter:…;

 

Davon anwesend:…,  Ja – Stimmen: …;  Nein – Stimmen: …;  Stimmenenthaltungen:…;

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine/ folgende Gemeindevertreterinnen/ Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:…

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeinde Nieblum hat am 06.08.2019 die Aufstellung der 11. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet nördlich des Strandes bis zu einer Tiefe von ca. 250m, westlich des Bredland-Baugebietes und östlich der Wegeverbindung vom Grevelingstieg bis zum Strand (Gelände "Waalem", ehemals "Knorrbremse") beschlossen.

 

Die Änderung des Flächennutzungsplans wird im Parallelverfahren zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 15 der Gemeinde Nieblum durchgeführt.

 

Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung und Erweiterung einer örtlichen bedeutsamen Tagungs- und Veranstaltungsstätte im Geltungsbereich. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wird die Grundlage geschaffen, die bestehende Nutzung im Sinne einer nachhaltigen wirtschaftlichen und touristischen Entwicklung behutsam standortbezogen zu sichern.

 

Die Ausweisung soll in folgender Form erfolgen:

-           als Sonderbaufläche

-           Flächen für privaten Waldpark

-           Flächen für private Grünflächen

-           Flächen für die Landwirtschaft

-           sowie Flächen für den Verkehr

 

 

zu a) Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken

 

Im Vorfeld wurden bislang eine frühzeitige Bürgerbeteiligung und eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

 

Die Prüfung dieser Stellungnahmen hat ergeben, dass Änderungen am Planentwurf erforderlich sind, um die Belange von Trägern öffentlicher Belange sachgerecht zu berücksichtigen. Der Entwurf wurde entsprechend überarbeitet.

Die Eingaben und Stellungnahmen aus der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB liegen der Gemeindevertretung vor, werden aber erst nach Abschluss der Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durch die Gemeindevertretung abschließend behandelt.

 

zu b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

Durch die Berücksichtigung einiger Stellungnahmen sind Änderungen am Planentwurf und Begründung erforderlich. Aufgrund der erforderlichen Änderungen wurden die Unterlagen für die Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB überarbeitet.

 

Die textlichen Änderungen und Ergänzungen sind in den Anlagen gelb und rot hervorgehoben.