Betreff
11. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Nieblum für das Gebiet nördlich des Strandes bis zu einer Tiefe von ca. 250m, westlich des Bredland-Baugebietes und östlich der Wegeverbidung vom Grevelingstieg bis zum Strand (Gelände "Waalem", ehemals "Knorrbremse") hier: a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
Nieb/000206/2
Art
Beschlussvorlage Nieblum
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

 

Zu a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen

 

  1. Die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden) eingegangenen Stellungnahmen werden nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens durch die Gemeindevertretung behandelt.

 

 

Zu b) Entwurfs und Auslegungsbeschluss

 

  1. Der Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet nördlich des Strandes bis zu einer Tiefe von ca. 250m, westlich des Bredland-Baugebietes und östlich der Wegeverbindung vom Grevelingstieg bis zum Strand (Gelände "Waalem", ehemals "Knorrbremse") und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt / mit folgenden Änderungen gebilligt:

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  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4 a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen und erneut zu beteiligen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

  1. Der Amtsdirektor des Amtes Föhr-Amrum wird beauftragt, die Abstimmung mit den Inselgemeinden gemäß §§ 2 Abs. 2 i.V.m. 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter:

 

Davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:                          Nein-Stimmen:                        Stimmenenthaltungen:

 

 

Bemerkungen:

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine/ folgende Gemeindevertreterinnen/ Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeinde Nieblum hat am 06.08.2019 die Aufstellung der 11. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet nördlich des Strandes bis zu einer Tiefe von ca. 250m, westlich des Bredland-Baugebietes und östlich der Wegeverbindung vom Grevelingstieg bis zum Strand (Gelände "Waalem", ehemals "Knorrbremse") beschlossen. Die Änderung des Flächennutzungsplans wird im Parallelverfahren zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 15 der Gemeinde Nieblum durchgeführt.

 

Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung und Erweiterung einer örtlichen und bedeutsamen Tagungs- und Veranstaltungsstätte im Geltungsbereich. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wird die Grundlage geschaffen, die bestehende Nutzung im Sinne einer nachhaltigen, wirtschaftlichen und touristischen Entwicklung behutsam standortbezogen zu sichern.

 

 

zu a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen

 

Die im bisherigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der anliegenden Abwägungstabelle aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden bei der Erstellung des vorliegenden Entwurfes berücksichtigt. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden bisher keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit abgegeben. Alle eingegangenen Stellungnahmen werden nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens durch die Gemeindevertretung behandelt.

 

 

zu b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 24.09.2019 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Nieblum und die dazugehörige Begründung haben in der Zeit vom 16.03.2020 bis zum 17.04.2020 öffentlich ausgelegen. Nach der öffentlichen Auslegung wurde der Entwurf in folgenden Punkten geändert:

 

-       Änderung der Darstellung des Parkplatzes (Reduzierung auf 12 Stellplätze) und Ausweisung einer Grünfläche als Überlauffläche.

-       Nachrichtliche Übernahmen zum Küstenschutz

-       Anpassung der Zeichenerklärung

 

Die Änderungen und Ergänzungen sind im Planentwurf gelb hervorgehoben, bis auf die Änderung der Darstellung des Parkplatzes und die Ausweisung der Grünfläche im Norden des Plangebietes.

 

Wenn der Entwurf nach der öffentlichen Auslegung geändert wird, ist nach § 4 a Abs. 3 Satz 1 BauGB eine erneute Beteiligung durchzuführen. Mit dem erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss werden der geänderte Entwurf und die Begründung für die erneute Beteiligung und öffentliche Auslegung bestimmt.

Anlagen:

 

1)    11. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Nieblum (Plan)

 

2)    Begründung zur 11. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Nieblum

 

3)    Abwägungstabelle zur 11. Änderung des Flächennutzungsplans und 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 15 der Gemeinde Nieblum