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Coronavirus: Öffnungsschritte in Schleswig-Holstein ab dem 8. März 2021

04. 03. 2021

Die Landesregierung hat am 4. März 2021 mit weiteren Details darüber informiert, in welcher Weise die am 3. März in einem Verhandlungsmarathon zwischen Bund und Ländern verabredeten Öffnungsschritte ab dem 8. März 2021 in Schleswig-Holstein umgesetzt werden. Mit einer entsprechenden Anpassung der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes ist zum Wochenende zu rechnen. Folgende Änderungen gegenüber den bisher geltenden Regelungen sind demnach zu erwarten:

 

  • Aufgrund des aktuellen Inzidenzwertes unter 50 kann der Einzelhandel (darunter auch der Buchhandel) unter bestimmten Bedingungen ab dem 8. März wieder öffnen.
     
  • Erweitert wird die Möglichkeit zu privaten Zusammenkünften. Treffen zwischen zwei Haushalten sind – begrenzt auf maximal fünf Personen – wieder möglich. Paare mit getrennten Wohnsitzen gelten als ein Haushalt. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Weitere Lockerungen sind bei einer 7-Tages-Inzidenz unter 35 möglich.
     
  • Am 8. März können Fahr- und Flugschulen ihre Arbeit wieder vollständig aufnehmen.
     
  • Nach Friseursalons und Nagelstudios können ab dem 8. März weitere körpernahe Dienstleitungen mit entsprechenden Hygienekonzepten angeboten werden. Für  Behandlungen,  bei  denen  nicht  dauerhaft  eine  medizinische Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden kann, werden ein tagesaktueller negativer Covid19-Test der Kundin oder des Kunden sowie ein Testkonzept für das Personal Voraussetzung sein.  
     
  • Die Familienarbeit in Gruppen bis maximal 10 Personen soll wieder  ermöglicht  werden  sowie  Kinder-  und  Jugendtreffen  in  festen  10er-Gruppen erlaubt sein.  
     
  • Sportgruppen mit bis zu 20 Kindern können im Rahmen des organisierten Vereinssports draußen trainieren.  
     
  • Gruppen mit bis zu 10 Personen können bei einer landesweiten 7-Tage-Inzidenz unter 50 Sport im Außenbereich treiben, ohne dass ein Verein organisatorisch dahintersteht.  
     
  • Außerschulische Bildungseinrichtungen wie Musikschulen können Einzelunterricht anbieten.  
     
  • Gemeinschaftsräume in Pflegeheimen sollen 14 Tage nach erfolgter Zweitimpfung der gesamten Einrichtung wieder für Gruppenangebote nutzbar sein.  
     
  • In Kliniken wird über eine Testpflicht regelmäßiges Personalscreening etabliert.  
     
  • Ebenfalls öffnen können Museen, Galerien, Zoos und botanische Gärten. Hier ist für den Besuch bei einer Inzidenz über 50 eine Terminbuchung erforderlich.
     

In den kommenden Wochen plant die Landesregierung, jeweils am Donnerstag  die Festlegungen für die darauffolgende Woche im Rahmen des Stufenplans zu treffen.

 

Bild zur Meldung: Bild von PIRO4D auf Pixabay

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