Das ist neu
Folgende Änderungen wurden von den Entscheidungsgremien für das Jahr 2025 beschlossen:
Grundsteuer:
Im Rahmen der Grundsteuerreform haben die folgenden Gemeinden bereits die ab dem 01.01.2025 geltenden Hebesätze beschlossen:
Gemeinde | Grundsteuer A | Grundsteuer B |
Alkersum | 317 % | 307 % |
Borgsum | 291 % | 268 % |
Dunsum | 402 % | 213 % |
Midlum | 297 % | 366 % |
Nebel | 144 % | 238 % |
Nieblum | 264 % | 176 % |
Norddorf auf Amrum | 380 % | 430 % |
Oevenum | 323 % | 281 % |
Oldsum | 312 % | 310 % |
Süderende | 189 % | 231 % |
Utersum | 259 % | 273 % |
Witsum | 200 % | 305 % |
Wittdün auf Amrum | 69 % | 387 % |
Wrixum | 266 % | 357 % |
Wyk auf Föhr | 242 % | 315 % |
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter:
https://www.schleswig-holstein.de/grundsteuerreform
(Auf der Website können auch Rückruftermine zum Grundsteuerwert- oder Grundsteuermessbescheid mit dem Finanzamt vereinbart werden.)
(Flyer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes)
Gewerbesteuer:
Im Rahmen der Haushaltsplanungen haben die folgenden Gemeinden Änderungen ihrer Gewerbesteuerhebesätze zum 01.01.2025 beschlossen.
Gemeinde | Gewerbesteuer |
Oldsum | 380 % |
Norddorf auf Amrum | 380 % |
Kurabgabe:
In allen Amrumer und Föhrer Gemeinden wurden die Abgabesätze zum 01.01.2025 wie folgt geändert:
Hauptsaison (01.03. bis 31.10.): | täglich 3,50 € pro Person |
Nebensaison (übrige Zeit): | täglich 1,80 € pro Person |
Jahreskurabgabe: | jährlich 105,00 € pro Person |
Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die sich nicht in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden oder die an einer Gruppenreise teilnehmen, beträgt die Kurabgabe ganzjährig 0,50 € pro Aufenthaltstag.
Personen, die in Ausübung ihres Dienstes, Berufes oder Gewerbes im Auftrag ortsansässiger Auftraggeber anwesend sind, sind nicht mehr grundsätzlich von der Kurabgabe befreit, sondern nur insoweit sie die Kur- und Erholungseinrichtungen und -veranstaltungen nicht in Anspruch nehmen.
Näheres zur Kurabgabe finden Sie hier.
Zweitwohnungssteuer:
Bereits am 24. April 2024 wurden in zwei Normenkontrollverfahren (6 KN 1/24 und 6 KN 2/24) die Zweitwohnungssteuersatzungen der Gemeinden Hohwacht und Timmendorfer Strand für unwirksam erklärt. Die vom Gericht verworfenen Satzungen der betroffenen Gemeinden ähneln denen der amtsangehörigen Gemeinden.
Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig (OVG Schleswig) hat am 09. Oktober 2024 unter anderem über eine Klage gegen einen Zweitwohnungssteuerbescheid der Stadt Tönning entschieden. Das OVG ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der von der Stadt Tönning verwendete Steuermaßstab nicht zu beanstanden ist und die darauf beruhenden Zweitwohnungssteuerbescheide rechtmäßig sind (Az. 6 LB 6/24).
Anhand dieser Vorgaben werden die gemeindlichen Zweitwohnungssteuersatzungen neu gefasst.
Die Steuerpflichtigen erhalten im Januar 2025 entsprechende Hinweisschreiben. Vorauszahlungsbescheide werden zunächst nicht versendet.
Näheres zur Zweitwohnungssteuer finden Sie hier.
Tourismusabgabe:
Die Gemeinde Nebel hat als letzte der amtsangehörigen Gemeinden die Einführung des umsatzbezogenen Maßstabes beschlossen. Ab dem 01.01.2025 beträgt der Abgabesatz 3,0 %.
Näheres zur Tourismusabgabe finden Sie hier.
Eine Übersicht zu den aktuellen Steuer- und Abgabensätzen finden Sie hier.