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Gewerbesteuer

Wer einen Gewerbebetrieb hat, muss unter Umständen eine Gewerbesteuer zahlen. Auch bei der Gewerbesteuer wird zunächst in einem Grundlagenbescheid (Gewerbesteuermessbescheid) vom Finanzamt die Bemessungsgrundlage festgesetzt, die sich nach der Höhe des Ertrages des Gewerbebetriebes aus der Steuererklärung bemisst. Da diese Berechnung häufig erst mit einer zeitlichen Verzögerung durchgeführt werden kann, werden vorher Gewerbesteuervorauszahlungen erhoben, die dann später abgerechnet werden.

 

Speziell zur Gewerbesteuer gibt es besondere Vorschriften zur Verzinsung (bei Steuernachforderungen und auch bei Steuererstattungen, wenn die Vorauszahlung vom endgültigen Steuerbetrag abweicht).

 

Der Gewerbesteuermessbetrag wird mit einem Hebesatz multipliziert, der ebenfalls in jedem Jahr individuell von den einzelnen Vertretungskörperschaften beschlossen und in den Haushaltssatzungen festgesetzt wird.

Häufig nachgefragt

 
 

Kontakt

 
Amt Föhr-Amrum

- Der Amtsdirektor -
Hafenstraße 23
25938 Wyk auf Föhr

 

Telefon (04681) 5004-0

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Strunwai 5
25946 Nebel

 

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