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Bauen und Wohnen

Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans

Nach § 12 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) kann die Gemeinde auf Antrag einer Vorhabenträgerin oder eines Vorhabenträgers einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufstellen, wenn die Vorhabenträgerin oder der Vorhabenträger bereit und in der Lage ist, das geplante Bauvorhaben und die ggf. notwendigen Erschließungsmaßnahmen auf Grundlage des mit der Gemeinde abgestimmten Vorhaben- und Erschließungsplans (VEP) innerhalb einer bestimmten Frist durchzuführen und sich zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten verpflichtet. Ein Anspruch auf die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines Bauleitplans besteht nicht und kann auch nicht durch Vertrag begründet werden.


Antragstellung

 

Der Antrag kann schriftlich oder per E-Mail bei der Gemeinde direkt oder über das Amt Föhr-Amrum, Fachbereich 32 Planungsamt () gestellt werden. Für die Bearbeitung des Antrages fallen keine Gebühren an. Im Rahmen der Aufstellungsverfahrens können Gebühren gem. der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren des Amtes Föhr-Amrum anfallen. Der Vorhabenträger muss sich zur Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise verpflichten.


Benötigte Unterlagen

 

Ausgefüllter Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB samt den im Antragsformular aufgeführten Unterlagen.
 

Downloads

 

Antragsformular (Word-Datei)
Antragsformular (PDF-Datei)
Übersicht über den Verfahrensablauf (PDF-Datei) 
 

Vergabe von Baugrundstücken in der Stadt Wyk auf Föhr

Bewerberliste für künftige Neubaugrundstücke

 

Für die Bereitstellung von Baugrundstücken für Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser entwickelt die Stadt Wyk auf Föhr bedarfsgerechte neue Wohnbaugebiete. Das Amt Föhr-Amrum führt diesbezüglich eine allgemeine Interessentenliste für geplante Baugebiete. Bauwillige haben die Möglichkeit, sich unverbindlich und kostenfrei in diese Liste eintragen zu lassen.

 

Sobald die Vergabe kommunaler Baugrundstücke ansteht, werden alle in der Liste geführten Personen informiert. Mit der Übersendung des Bewerbungsbogens werden alle Interessenten in die Lage versetzt, sich bis zu einem von der Stadt Wyk auf Föhr angegebenen Stichtag um die dann angebotenen Grundstücke zu bewerben. Bewerbungen außerhalb der Interessenliste sind ebenfalls bis zum Stichtag zugelassen. 

 

Für die unverbindliche Aufnahme in die Bewerberliste genügt ein einfacher formloser Antrag. Der Antrag sollte dabei sämtliche Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mailanschrift) beinhalten. Aufnahmeanträge können schriftlich oder per E-Mail an unten aufgeführte Kontaktadressen gerichtet werden.

 

Vergaberichtlinien

 

Die Vergabe von Wohnbaugrundstücken in der Stadt Wyk auf Föhr erfolgt unter Berücksichtigung der geltenden Vergaberichtlinien vom 10.12.2020.

 

Vergaberichtlinien der Stadt Wyk auf Föhr (PDF-Datei)

 

Anstehende Vergabeverfahren

 

Gegenwärtig bereitet die Stadt Wyk auf Föhr die Planung eines neuen Wohngebietes vor. Es handelt sich um das Gebiet südlich des Kortdeelsweges, östlich des Fehrstieges, westlich des Rotdornweges und nördlich der Bebauung am Haidweg (Bebauungsplan Nummer 44).

 

Kontaktperson

 

Frau Yvonne Neise
Tel.: 04681 - 5004 830

E-Mail:

 

Vergabe von Baugrundstücken in den Föhr-Land-Gemeinden

Derzeit stehen keine Vergaben von Baugrundstücken in den Föhr-Land-Gemeinden an. Sobald Baugrundstücke vergeben werden sollen, werden hier weitere Informationen veröffentlicht.

 

Vergabe von Baugrundstücken in den Gemeinden auf Amrum

Derzeit stehen keine Vergaben von Baugrundstücken in den Gemeinden auf Amrum an. Sobald Baugrundstücke vergeben werden sollen, werden hier weitere Informationen veröffentlicht.