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Wittdün auf Amrum

Wittdün auf Amrum ist das "Küken" der drei Gemeinden auf Amrum und wurde 1890 gegründet, als ein Schiffsanleger und ein Hotel das Leben auf der Insel und damit auch auf der bisher unbesiedelten Südspitze Amrums völlig veränderten. Heute ist Wittdün auf Amrum das Tor der Insel auf einer Fläche von ca. 261 ha.

Auch heute ist der Ort vom Treiben um den Hafen und Fähranlager geprägt. Hier wird der gesamte Verkehr von drei Fähranlegern aus zum Festland, von und zu den Nachbarinseln und zu den Halligen abgewickelt. Krabbenkutter, Tonnenleger, Rettungsboot und Jollen und Yachten prägen das Bild der Gemeinde.

Wittdün auf Amrum ist auf Gäste eingestellt. Entlang der Inselstraße gibt es Geschäfte zum Stöbern, gut sortierte Fachgeschäfte - und natürlich auch Gastronomiebetriebe aller Art, die zum Verweilen einladen. Das "Amrum Badeland" bietet für Gäste und Einheimische Erholung für Körper und Seele. Zu den Angeboten zählen ein Meerwasserwellenbad, verschiedene Saunen, eine Dünenlandschaft mit Entspannungsmusik, Solarien und mehr.

Die Wandelbahn, Wittdüns kilometerlange Strandpromenade, entstand als Amrums größtes Bauwerk gegen die sturmflutträchtige Nordsee. In mehreren Abschnitten zwischen 1914 und 1920 erbaut, bietet sie die Gelegenheit, den Ort immer mit Blick auf die See zu umrunden. Bohlenwege erschließen die eigenartige Dünenlandschaft um den Kniepsand.


Aktuelle Meldungen

Jagdverpachtung der Gemeinde Wittdün

(07. 01. 2025)

Die Gemeinde Wittdün auf Amrum verpachtet zum 01.04.2025 einen Eigenjagdbezirk mit einer Gesamtfläche von ca. 250 Hektar als Niederwildrevier.

 

Zur verpachteten Fläche gehören sämtliche grundbuchmäßig im Eigentum der Gemeinde Wittdün auf Amrum und im territorialen Bereich der Gemeinde befindlichen Grundstücke außerhalb der bebauten Ortsteile des Gemeinschaftsbezirks der Gemeinde Wittdün auf Amrum. Öffentliche Straßen, Wege und Plätze sowie Zeltplätze bleiben von der Verpachtung ausgeschlossen.


Die verpachtete Fläche steht für den Zeitraum vom 01. Mai bis 31. Oktober eines jeden Kalenderjahres aufgrund des touristischen Betriebes in der Gemeinde nicht für die Jagd zur Verfügung.


Die Pachtdauer beträgt 9 Jahre, vom 01.04.2025 bis 31.03.2034.
 

Die Verpachtung erfolgt nach Einholung schriftlicher Gebote und im Wege der freihändigen Vergabe.
 

Bei der Abgabe der Gebote sind folgende Bedingungen zu beachten:
• Es wird ein Mindestgebot von 1,- EUR je Hektar verpachteter Fläche vorgegeben.
• Die Verpachtung erfolgt unter der Maßgabe, dass der oder die Pächter zum Wildschadenersatz im erforderlichen Umfang verpflichtet ist/sind.
• Die Verpachtung erfolgt an maximal zwei pachtberechtigte Jäger.
 

Die Gebote können bis spätestens 28.02.2025 schriftlich bei der Gemeinde Wittdün auf Amrum eingereicht werden
 

Die Gemeinde Wittdün auf Amrum behält sich die Erteilung des Zuschlages ausdrücklich vor. Sie ist weder an das Höchstangebot gebunden, noch zur Zuschlagserteilung verpflichtet.

[Jagdverpachtung Wittdün auf Amrum]

Foto zur Meldung: Jagdverpachtung der Gemeinde Wittdün
Foto: Bild von Pixaline auf Pixabay