BannerbildGrafik zu den 17 NachhaltigkeitszielenLuftbild Wyk Innenstadt mit Hafen, im Hintergrund die NordseeLuftbild vom Leuchtturm Amrum mit Dünen, im Hintergrund die NordseeLuftbild Godelniederung Witsum, im Hintergrund die Nordsee und AmrumLuftbild Wittdün mit Hafen und NordseeLuftbild Wyk Südstrand, Nordsee und StrandabschnittLuftbild Norddorf, im Hintergrund Felder, Dünen, Strand und NordseeLuftbild Inseldörfer mit Feldern, im Hintergrund NordseeLuftbild Utersumer Strand mit Nordsee, Dünen und Forst
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Öffentlichkeitsbeteiligung in Bauleitplanverfahren

Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 des Baugesetzbuch (BauGB) ist ein wichtiger Bestandteil des Bauleitplanverfahrens. Sie erfolgt in zwei Schritten: 1. der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und 2. der Veröffentlichung der Entwürfe der Bauleitpläne im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Auf dieser Seite können Sie die derzeit veröffentlichten Planunterlagen einsehen und abrufen.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit kann auch im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung durchgeführt werden. In diesem Fall wird der Termin vorher ortsüblich bekannt gemacht. Bei Bauleitplanverfahren nach § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) sowie nach § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung) kann auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit verzichtet werden.

 

An dieser Stelle finden Sie Veröffentlichungen zu aktuellen Bauleitplanverfahren:

 


 

Utersum

1 Eintrag
 

Abgeschlossene Öffentlichkeitsbeteiligungen sowie die dazugehörigen Planunterlagen können Sie im Archiv einsehen und abrufen.

 

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Weitere Veröffentlichungen finden Sie [hier] im Archiv.