Öffentlichkeitsbeteiligung in Bauleitplanverfahren
Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 des Baugesetzbuch (BauGB) ist ein wichtiger Bestandteil des Bauleitplanverfahrens. Sie erfolgt in zwei Schritten: 1. der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und 2. der Veröffentlichung der Entwürfe der Bauleitpläne im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Auf dieser Seite können Sie die derzeit veröffentlichten Planunterlagen einsehen und abrufen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit kann auch im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung durchgeführt werden. In diesem Fall wird der Termin vorher ortsüblich bekannt gemacht. Bei Bauleitplanverfahren nach § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) sowie nach § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung) kann auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit verzichtet werden.
An dieser Stelle finden Sie Veröffentlichungen zu aktuellen Bauleitplanverfahren:
Alkersum
Nieblum
- Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 20 und der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nieblum - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
- Veröffentlichung des erneuten Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 19 der Gemeinde Nieblum gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB
Oevenum
- Erneute Veröffentlichung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Oevenum gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
- Veröffentlichung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Oevenum und der 2. Änderung des Flächennutzungsplanesgem. § 3 Abs. 2 BauGB
Oldsum
Utersum
Abgeschlossene Öffentlichkeitsbeteiligungen sowie die dazugehörigen Planunterlagen können Sie im Archiv einsehen und abrufen.
Weitere Veröffentlichungen finden Sie [hier] im Archiv.










