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Coronavirus: Künftig 2G im Freizeitbereich

21. 11. 2021

Die Landesregierung hat am 20. November 2021 eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen, die am 22. November in Kraft tritt.


In Freizeiteinrichtungen und Gaststätten gelten dann in Innenbereichen die 2G-Regeln (genesen oder geimpft). Davon ausgenommen sind Kinder bis zur Einschulung und minderjährige Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden. Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, kann unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung und eines negativen Tests auch Angebote wahrnehmen, für die 2G-Regeln gelten.


Grundsätzlich die 3G-Regeln (genesen, geimpft oder getestet) gelten künftig bei der Teilnahme an (geschlossenen) beruflichen Veranstaltungen wie Tagungen und Seminaren. Private Zusammenkünfte sind in geschlossenen Räumen nur noch mit bis zu zehn ungeimpften Personen zulässig, Ausnahmen gelten weiterhin für Kinder unter 14 Jahren.
 

Die wesentlichen Regeln finden Sie in der Pressmeldung des Landes Schleswig-Holstein.

 

Bild zur Meldung: Bild von PIRO4D auf Pixabay

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