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Land passt Corona-Bekämpfungsverordnung an

08. 02. 2022

Wie angekündigt hat die Landesregierung die Corona-Bekämpfungsverordnung neu gefasst. Die Änderungen treten am 9. Februar in Kraft; die Verordnung gilt bis einschließlich 2. März.

 

 


Ab Mittwoch, 9. Februar, gelten folgende Änderungen:

 

  • Im Einzelhandel entfällt die 2G-Regel (geimpft und genesen). Die Maskenpflicht für Kunden und Beschäftigte bleibt bestehen. Diese Regelungen gelten auch für Ladenlokale mit Dienstleistungen ohne Körperkontakt.
     
  • Das Singen ist wieder ohne Maske möglicht. Für die Mitglieder des Chors gilt die 2G-Plus-Regel (geimpft, genesen und getestet, Ausnahmen für geboosterte Personen). Das Publikum muss weiterhin Maske tragen. Auch in Gottesdiensten muss die Maske beim Singen getragen werden. Blasmusiker dürfen auch außerhalb beruflicher Tätigkeiten wieder musizieren.
     
  • In der Gastronomie entfällt die Sperrstunde. 2G-Plus und Maskenpflicht in Innenbereichen bleiben bestehen.
     
  • Für Veranstaltungen werden wieder mehr Teilnehmer zugelassen. In geschlossenen Räumen dürfen unter Einhaltung der 2G-Regel grundsätzlich 500 Personen teilnehmen. Bis zu 4000 Gäste sind zulässig, wenn:

 

  • alle Gäste über feste Sitzplätze verfügen, die sie höchstens kurzzeitig verlassen
     
  • alle Gäste gleichmäßig auf die vorhandene räumliche Kapazität verteilt sind
     
  • die Kapazität des Veranstaltungsraums für die zusätzlichen Gäste höchstens zu 30 Prozent ausgelastet ist

 

  • Ähnlich sind die Regeln bei Veranstaltungen außerhalb geschlossener Räume. Zugelassen sind grundsätzlich 500 und höchstens 10.000 Personen. Bis zu 10.000 Gäste sind zulässig, wenn:

 

  • alle Gäste über feste Sitzplätze verfügen, die sie höchstens kurzzeitig verlassen
     
  • alle Gäste gleichmäßig auf die vorhandene räumliche Kapazität verteilt sind
     
  • die Kapazität des Veranstaltungsraums für die zusätzlichen Gäste höchstens zu 50 Prozent ausgelastet ist


In allen Fällen müssen entsprechende Hygienekonzepte erstellt werden. In geschlossenen Räumen müssen alle Gäste eine Maske tragen, ab einer Teilnehmerzahl von 100 gilt dies auch im Freien.

 

 

Bild zur Meldung: Bild von PIRO4D auf Pixabay

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