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Corona: Isolationspflicht soll kommende Woche enden

11. 11. 2022

Angesichts des hohen Impfstatus und überwiegend milden Verläufen will die Landesregierung weitere Schritte in Richtung Normalität machen. So soll die fünftägige Isolationspflicht bei einer Corona-Infektion künftig wegfallen. Die angekündigten Änderungen sollen in der kommenden Woche in Kraft treten.

 

Ministerpräsident Daniel Günther (CDU), Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) und Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU) stellten am Freitag in einer Pressekonferenz das weitere Vorgehen der Landesregierung in der Corona-Pandemie vor.

 

Demnach soll, wer Symptome hat, zu Hause bleiben, und wer Corona-positiv ohne Krankheitssymptome ist, muss außerhalb der eigenen Wohnung fünf Tage lang in Innenräumen eine Maske tragen. Zudem dürfen in diesem Zeitraum medizinische und pflegerische Einrichtungen nicht betreten und Ansammlungen nicht besucht werden.

 

In Pflegeeinrichtungen und für mobile Pflegedienste gilt im Fall einer Infektion ein Beschäftigungsverbot. Symptomfreiem Personal in medizinischen Einrichtungen kann durch den Arbeitgeber der Zugang zur Arbeitsstelle auch im Falle eines positiven Tests gewährt werden, wenn Schutzvorkehrungen wie etwa das Tragen einer FFP2-Maske angewandt werden.

 

Zeit für eine grundlegene Änderung

 

„An diesem Übergang von der Pandemie zur Endemie ist es Zeit für eine grundlegende Änderung im Umgang mit Isolation und Absonderung“, sagte Günther, der auf die Anhörung der Expertinnen und Experten im Landtag verwies. „"Gemeinsam gehen wir in Abstimmung mit Bayern, Baden-Württemberg und Hessen deshalb einen wichtigen Schritt voran und verzichten als Zwischenschritt zur Normalität auf die strengen Absonderungsregelungen.“

 

Darüber hinaus kündigte Daniel Günther weitere Schritte zur Normalität an:

 

  • Schleswig-Holstein wird Gespräche mit den anderen Bundesländern aufnehmen mit dem Ziel, die Maskenpflicht in Bus und Bahn spätestens am 1. Januar 2023 enden zu lassen.
     
  • Das Sozialministerium wird eine Auslegungshilfe zur Maskenpflicht in Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe erstellen.
     
  • Die Impfangebote im Land werden in sieben Schwerpunktzentren mindestens bis zum 31. März 2023 fortgeführt. Darüber hinaus setzt das Land regional weiter auf den Einsatz mobiler Impfteams.
     
  • Ergänzend dazu unterstützt das Land verstärkt Forschungsvorhaben zu Post Covid und Long Covid.
     

Mit Blick auf die Kinder in Schleswig-Holstein will die Landesregierung die Unterstützung traumatisierter und hochbelasteter Kinder infolge der Corona-Pandemie ausbauen.

 

Bild zur Meldung: Bild von PIRO4D auf Pixabay

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