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Landesverordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus des Landes Schleswig-Holstein

26. 06. 2020

Als Reaktion auf den Corona-Ausbruch in Gütersloh (Nordrhein-Westfalen) hat die Landesregierung eine Neufassung der Landesverordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus des Landes Schleswig-Holstein beschlossen. Betroffen sind davon auch Personen, die nach Föhr oder Amrum reisen.
 

Gemäß der Verordnung sind Personen, die aus Gebieten mit einer hohen Ausbreitung des Coronavirus kommen (Risikogebiet), verpflichtet, sich nach ihrer Ankunft in Schleswig-Holstein 14 Tage in Quarantäne zu begeben und unverzüglich die zuständige Gesundheitsbehörde zu kontaktieren.
 

Ausgenommen von dieser Regelung sind Personen, die über ein ärztliches Zeugnis verfügen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus vorhanden sind, und dieses der zuständigen Gesundheitsbehörde auf Verlangen unverzüglich vorlegen. Zwischen der Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus und der Einreise nach Schleswig-Holstein dürfen nicht mehr als 48 Stunden verstrichen sein. 
 

Als Risikogebiete innerhalb Deutschlands gelten Kreise oder kreisfreie Städte, in denen mehr als 50 Personen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten 7 Tage positiv auf das Coronavirus getestet worden sind. Maßgeblich sind dafür die Veröffentlichungen des Robert Koch-Instituts (RKI).
Die betreffenden Kreise sind auf folgender Webseite des RKI zu finden: https://corona.rki.de

 

Weitere Informationen finden Sie hier: https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/200624_Hinweise_Einreisende.html
 

Einen Katalog mit Fragen und Antworten zu der Landesverordnung finden Sie hier: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Fragen_und_Antworten/Gesundheit_Hygiene/reiserueckkehrer_s.html
 

Die Landesverordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus des Landes Schleswig-Holstein finden Sie hier: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/Verordnung_Reiserueckkehrer.html

 

Bild zur Meldung: virus-4937553_1920-Bild von PIRO4D auf Pixabay .jpg

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