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Allgemeines

Die Abfallbeseitigung ist eine gesetzliche Aufgabe des Landkreises. Das Amt Föhr-Amrum ist dem Kreis Nordfriesland lediglich bei der Erteilung der Gebührenbescheide, dem Verteilen der Kontrollmarken und dem Gebühreninkasso für alle Privathaushalte behilflich.

 

Für den Kreis Nordfriesland werden die Aufgaben der Abfallbeseitigung von der Abfallwirtschaftsgesellschaft Nordfriesland mbH, Hohle Gasse 3, 25813 Husum, Tel. 04841 8948-0, Fax 04841 8948-25, durchgeführt. Die Abfallwirtschaftsgesellschaft (AWNF) gibt Antworten auf Fragen zur Abfallentsorgung auch im Internet unter www.awnf.de. Seit dem 1. Januar 2006 ist der  AWNF die Entsorgungspflicht für gewerbliche Abfälle zur Beseitigung aus der gewerblichen Regelabfuhr übertragen worden. Unternehmerinnen und Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne müssen die gewerblich genutzten Abfallbehälter ab 2006 deshalb bei der AWNF an- und abmelden (nicht mehr bei der Amtsverwaltung). Abfuhrunternehmen und damit Ihre Ansprechpartner für die Leerung der Abfallbehälter sind:

 

 fürInsel FöhrInsel Amrum
Restabfall und Biotonne
 
Remondis GmbH & Co. KG
Borger Weg 3
25853 Ahrenshöft
Tel. 04846 600-0
Fax 04846 600-35

Amrumer Bierverlags GmbH

Gewerbegebiet 5

25946 Nebel

Tel. 04682 2256
Fax 04682 1310

Gelbe und Grüne TonnePeter Jensen GmbH
Hochstieg 3
25938 Alkersum
Tel. 04681 947
Fax 04681 501328
dito

 

Beachten Sie bitte auch die Informationen der neuen Abfallkalender.

 

Im Januar 2026 werden neue Kontrollmarken verteilt. Diese haben keinenMarke2021 Gültigkeitszeitraum mehr. Es wird darum gebeten die neuen Kontrollmarken bis zum 15.03.2026 auf den Behälterdeckel anzubringen. Alte Kontrollmarken sollen bitte entfernt werden. 
Wer nach Erwerb oder Neuerrichtung eines Objektes erstmals in den Kreis der Anschlussnehmer aufgenommen wird, erhält seine neuen Kontrollmarken in der Amtsverwaltung in Wyk auf Föhr bzw. in der Außenstelle in Nebel (gewerbliche Anschlussnehmer direkt bei der Abfallwirtschaftsgesellschaft Nordfriesland mbH). Beim Anbringen neuer Kontrollmarken auf dem Deckel des Abfallbehälters sollte sorgfältig beachtet werden:

  • Vor dem Aufkleben bitte den Text der Kontrollmarke prüfen (passen Abfuhrrhythmus, Behältergröße, Art des Abfalls usw. zum Behälter?).

  • Kontrollmarken nicht bei Frost auf den kalten Behälterdeckel kleben.

  • Für die gelben Behälter (Wertstoffbehälter) benötigen Sie keine Kontrollmarke.

  • Sollten Ihnen fehlerhafte oder unpassende Kontrollmarken zugegangen sein, geben Sie diese bitte umgehend zurück oder tauschen sie diese um.

 

Die bekannte Registrierungsnummer ist entfallen. Kennzeichnen Sie die Behälter bitte entsprechend, damit es nicht zu Verwechslungen kommt.