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Aktuelles

Seit dem 1. Januar 2019 gelten im gesamten Verwaltungsbereich des Amtes Föhr-Amrum erstmals einheitliche Kurabgabensätze. Neu und einheitlich geregelt sind nun beispielsweise auch die Saisonzeiten (Hauptkurzeit jetzt in allen Gemeinden vom 1. März bis 31. Oktober) sowie die Ermäßigungs- und Befreiungstatbestände für Menschen mit Behinderungen.

 

Als Kurabgabe ist nunmehr zu zahlen:

 

  Hauptkurzeit übrige Zeit Jahrespauschale
in allen Gemeinden 2,60 EUR 1,30 EUR 78,00 EUR

 

Die jeweiligen Kurabgabesatzungen der Gemeinden stehen in der Rubrik "Ortsrecht und Satzungen" zur Verfügung. Alle Unterkunftsgeberinnen und Unterkunftsgeber sollten unbedingt darauf achten, dass bei der Abwicklung der Meldescheine für beherbergte Urlaubsgäste die aktuellen Bestimmungen beachtet und die korrekten Abgabensätze abgerechnet werden. Tipps zur "Arbeitserleichterung" der UnterkunftsgeberInnen

Häufig nachgefragt

 
 

Kontakt

 
Amt Föhr-Amrum

- Der Amtsdirektor -
Hafenstraße 23
25938 Wyk auf Föhr

 

Telefon (04681) 5004-0

Telefax (04681) 5004-850

E-Mail

DE-Mail*:

 

 

Außenstelle Amrum

Strunwai 5
25946 Nebel

 

Telefon (04682) 9411-0

Telefax (04682) 9411-14

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Telefon (04681) 747 0160

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