Die Jahreskurabgabe
Eigentümer:innen, Miteigentümer:innen oder Besitzer:innen von Ferienwohnungen/-häusern und Wohneinheiten, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht auf Amrum oder Föhr haben, müssen anstelle der "eigentlichen Kurabgabe" eine Jahreskurabgabe zahlen.
Die Jahreskurabgabe wird am Jahresanfang zunächst in Form einer Vorauszahlung festgesetzt. Diese Festsetzung wird generell für jede(n) ortsfremde(n) Eigentümer:in oder Besitzer:in einer Wohneinheit getroffen. Wer bis zum 31. Januar des jeweiligen Folgejahres nachweisen kann, dass im gesamten Kalenderjahr kein Aufenthalt im Feriengebiet genommen wurde, erhält seine ggf. geleistete Vorauszahlung zurück. Ein solcher Nachweis kann in der Regel durch Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung, die den gesetzlichen Anforderungen genügen muss, erbracht werden. Es wird nämlich stets von der Vermutung ausgegangen, dass die/der Eigentümer:in oder Besitzer:in ihre oder seine Wohneinheit auch im Laufe des Jahres zumindest einmal aufsucht. Unerheblich ist dabei, ob während eines solchen Besuches die Einrichtungen des Tourismusbereiches oder sonstige Vorteile der Gastkarte tatsächlich an Anspruch genommen werden oder nicht.
Wer Jahreskurabgabe zahlt, kann sich bei seinem ersten Aufenthalt im Feriengebiet kostenlos eine Jahresgästekarte ausstellen lassen. Anstelle der bisherigen Wertmarken für das jeweilige Gültigkeitsjahr führt das Amt Föhr-Amrum ab 2021 eine digital lesbare Jahresgästekarte im Scheckkartenformat mit Lichtbild ein. Das Gültigkeitsjahr kann vom Kurkassensystem automatisch erfasst und entsprechend verlängert bzw. bei Abmeldung der Wohnung oder sonstigem Entfall der Abgabepflicht deaktiviert werden. Auf der neuen Jahresgästekarte ist fortan lediglich das Ausstellungsdatum vermerkt. Nähere Informationen zur Ausgabe der neuen Jahresgästekarte erhalten die Pflichtigen mit Ihrem Heranziehungsbescheid.
Servicestellen für die Ausgabe der Jahresgästekarten sind auf Amrum:
- Außenstelle des Amtes in Nebel (Strunwai 5)
- Tourist-Information in Nebel (Meekswai 1a)
Servicestellen für die Ausgabe der Jahresgästekarten sind auf Föhr:
- Amtsgebäude in Wyk (Zimmer 11 und 12)
- Kurkasse in Wyk auf Föhr (Feldstraße 36)
- Tourist-Information in Nieblum (Poststraat 2)
- Tourist-Information in Utersum (Klaf 2)
Von Abgabepflichtigen wird häufig die Frage gestellt, wodurch sich die Jahreskurabgabe von der ebenfalls erhobenen Zweitwohnungssteuer unterscheidet. Hierzu ist anzumerken, dass es sich bei der Kurabgabe um eine Entgeltabgabe handelt, dessen Gegenleistung der öffentlichen Hand in den oben dargelegten Vorteilen liegt. Die Zweitwohnungssteuer ist aber eine reine örtliche Aufwandsteuer im Sinne des Artikels 105 Absatz 2a des Grundgesetzes. Steuergegenstand ist hier der besondere Konsumaufwand, der als Zeichen wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit darin zum Ausdruck kommt, dass jemand sich außer seiner eigentlichen Wohnung (der Hauptwohnung) noch eine weitere Wohnung für seinen persönlichen Lebensbedarf leistet.
Für weitere Informationen zur Kurabgabe stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzabteilung sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der örtlichen Tourismusorganisationen gern zur Verfügung.