Ausweisdokumente
Jede und jeder Deutsche ist gesetzlich verpflichtet, ab dem 16. Lebensjahr einen Personalausweis oder ersatzweise einen Reisepass zu besitzen und ihn auf Verlangen von ermächtigten Behörden (z.B. Polizei) vorzulegen. Einen Personalausweis kann man bereits ab Geburt erhalten; Voraussetzung ist dann die Zustimmung der oder des Erziehungsberechtigten. Personalausweis und Reisepass können beim Ordnungsamt beantragt werden.
Falls Sie die Ausstellung eines neuen Personalausweises oder Reisepasses wünschen, ist folgendes erforderlich:
altes Ausweisdokument und Geburts- oder Heiratsurkunde, falls noch nicht vorgelegt
ein biometrisches Lichtbild
persönliches Erscheinen (Abholung ggf. durch Bevollmächtigten möglich)
Verwaltungsgebühr
unter 24 Jahren 22,80 EUR für einen Personalausweis [6 Jahre gültig]
ab dem 24. Lebensjahr 37,00 EUR für einen Personalausweis [10 Jahre gültig]
unter 24 Jahren 37,50 EUR für einen Reisepass [6 Jahre gültig]
ab dem 24. Lebensjahr 70,00 EUR für einen Reisepass [10 Jahre gültig]
Der Personalausweis und der Reisepass werden mit Hilfe der Bundesdruckerei in Berlin, die vorläufigen Dokumente werden vor Ort erstellt. Für die Ausstellung des Personalausweises unter 16 Jahren und des Reisepasses unter 18 Jahren werden unbedingt die Unterschriften beider Elternteile benötigt. Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, muss darüber eine Bescheinigung vorgelegt werden. Alles Wissenswerte zum neuen Personalausweis, der zum 1. November 2010 bundesweit eingeführt wurde, erfahren Sie unter www.personalausweisportal.de.
Telefonische Sperrnotrufnummer der Online-Ausweisfunktion ab dem 01.01.2014:
Für die telefonische Sperrung der Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises nach Verlust oder Diebstahl steht ab dem 01.01.2014 die Rufnummer 116 116 zur Verfügung. Von Deutschland aus kann die neue Sperrhotline aus dem Festnetz sowie aus allen Mobilfunknetzen kostenfrei genutzt werden. Aus dem Ausland ist die Sperrhotline mit der deutschen Ländervorwahl, also über +49 116 116 gebührenpflichtig zu erreichen. Zur zusätzlichen Sicherheit ist der Sperr-Notruf auch unter +49 (0) 30 40 50 40 50 erreichbar.
Bitte bedenken Sie, dass eine schriftliche Verlustanzeige trotz gesperrter Onlinefunktion bei der ausstellenden und/ oder zuständigen Behörde zu erstatten ist.
Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab Juni 2012 ungültig:
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
Hintergrundinformationen:
Die Änderung ergibt sich unmittelbar aus der Verordnung (EG) Nr. 444/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Mai 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten (EU-Passverordnung). Hintergrund ist das in der EU-Passverordnung aus Sicherheitsgründen verankerte Prinzip "eine Person - ein Pass", das EU-weit bis zum 26. Juni 2012 umzusetzen ist und von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) empfohlen wird.