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Führungszeugnisse

Die Erteilung eines Führungszeugnisses oder einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist seit September 2014 auch über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz  möglich. Für den Online-Antrag benötigt man:

  • Einen Personalausweis (oder einen elektronischen Aufenthaltstitel) mit Online-Ausweisfunktion.
  • Ein am Computer angeschlossenes Kartenlesesystem zum Auslesen des Ausweisdokuments.
  • Eine auf dem Computer installierte Ausweis-App2.
  • Eine Master- oder Visacard bzw. ein Konto bei einer Bank, die das Verfahren giropay unterstützt.
  • Ggf. ein digitales Erfassungsgerät (z.B. Scanner oder Digitalkamera), um Nachweise hochzuladen.

 

Nähere Informationen zum Online-Antrag finden Sie auch im Flyer des Bundesamtes für Justiz , der hier als PDF-Dokument heruntergeladen werden kann (Ladezeit 855 KB). Die Gebühr für ein Führungszeugnis oder eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beträgt jeweils 13,00 EUR. Das Führungszeugnis für private Zwecke wird nach Antragstellung grundsätzlich immer auf dem Postwege zugeschickt. Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde wird unmittelbar an die Behörde gesandt. Dies gilt entsprechend für Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister.