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Sondernutzung

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Sondernutzung ist jede über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung von öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen, Grünanlagen und Ortsdurchfahrten. Die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze dürfen innerhalb der Stadt Wyk auf Föhr für Sondernutzungen erst aufgrund einer Erlaubnis in Anspruch genommen werden.

 

Beispiele für Sondernutzungen sind:

Durchführung von Baumaßnahmen jeglicher Art an Gebäuden, wozu Hilfsmittel gestellt werden müssen  z. B. Gerüste, Hebebühnen, Kranmontage  

zeitweise Lagerung von Baumaterialien oder Aufstellung von Containern 

das Aufstellen von Warenauslagen, Warenständern, Werbeanlagen, Tischen, Stühlen

das Verteilen von Handzetteln und Warenproben

das Abstellen von nicht zugelassenen Fahrzeugen als Werbeträger

das Abstellen von Fahrzeugen und Anhängern aller Art, auch wenn diese zugelassen sind

 

Weitere Informationen können Sie auch der Sondernutzungssatzung der Stadt Wyk auf Föhr entnehmen.

 

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung

Die Antragsformulare (Erstantrag bzw. Verlängerungsantrag) können über den folgenden Link heruntergeladen werden.

- Erstantrag

- Verlängerungsantrag

 

Ansonsten sind die Anträge im Bau- und Planungsamt, Zimmer 23, Hafenstraße 23, 25938 Wyk auf Föhr erhältlich.

Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden. Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb von fünf Werktagen. Bei schwierigen örtlichen Verhältnissen kann ein Ortstermin erforderlich sein. Der Genehmigungsbescheid muss immer auf der Baustelle vorliegen und ist bei evtl. Kontrollen vorzuzeigen. Als Anlage zum Antrag ist immer ein Übersichtslageplan mit Eintrag der in Anspruch zu nehmenden Bereiche beizulegen.

 

Gebühren

Die Gebührensätze sind der Sondernutzungs-Gebührensatzung und der Anlage zur Sondernutzungs-Gebührensatzung zu entnehmen. Der Gebührenbescheid wird mit der entsprechenden Genehmigung erteilt.  

 

Sondernutzungserlaubnis für Straßenmusik

Die Darbietung von Straßenmusik ist gem. § 21 Straßen- und Wegegesetz Schleswig-Holstein i. V. m. § 2 Abs. 3 der Sondernutzungssatzung der Stadt Wyk auf Föhr genehmigungspflichtig und bedarf daher einer Sondernutzungserlaubnis. 

Musiker und Musikerinnen können eine Stadt beleben, sie freundlicher und bunter gestalten. Allerdings sollten sich nicht nur die Passanten über die Beiträge freuen, sondern auch die Anlieger und die in der Innenstadt arbeitenden Menschen. Daher ist es besonders wichtig, dass die Spielregeln (siehe Infoflyer) eingehalten werden. 

 

Verfahrensablauf:
Die Sondernutzungserlaubnis muss vor der Darbietung beantragt werden. Bei kurzfristigen Anträgen muss die Sondernutzungserlaubnis persönlich zu den Sprechzeiten abgeholt werden. Die Sondernutzungserlaubnis muss bei der Darbietung mit sich geführt werden und bei der Kontrolle durch den kommunalen Ordnungsdienst oder Polizei vorgezeigt werden. 

 

Ansprechpartner

Amt Föhr-Amrum

Bau- und Planungsamt

Hafenstraße 23

25938 Wyk auf Föhr

Frau Neise

Zimmer 23

Häufig nachgefragt
 
 
Kontakt
 

Amt Föhr-Amrum

- Der Amtsdirektor -
Hafenstraße 23
25938 Wyk auf Föhr

 

Telefon (04681) 5004-0

Telefax (04681) 5004-850

E-Mail

DE-Mail:

 

 

Außenstelle Amrum

Strunwai 5
25946 Nebel

 

Telefon (04682) 9411-0

Telefax (04682) 9411-14

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