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Am 1. Mai in Kraft getreten - doch auf den Inseln noch kein Thema: Die Reform des Namensrechts

16. 05. 2025

Ein hohes Kleinod ist der gute Name“, sagte einmal Friedrich von Schiller. 

 

Seit Mai 2025 gilt ein neues Namensrecht. Dadurch sind wesentlich mehr Freiheiten bei Namensänderungen möglich. Bei den neuen Regelungen geht es ausschließlich um Namensänderungen mit familiärem Bezug wie beispielsweise durch Heirat, Scheidung, Geburt oder Adoption. Wenn Schmidt und Müller heiraten, dürfen beide neuerdings gleichzeitig denselben Doppelnamen tragen. Den können auch ihre Kinder bekommen, selbst dann, wenn die Eltern bei ihren alten Namen bleiben. Der Bindestrich kann dabei wegfallen.

 

Ebenfalls neu ist, dass nationale Minderheiten wie Dänen, Sorben oder Friesen alte Traditionen aufleben lassen können und zu ihren Wurzeln zurückkehren. Bei Friesen wurde traditionell aus dem Vornamen des Vaters ein Nachname gebildet. So wurde aus dem Namen „Jan“ der Familienname „Jansen“. 

 

Die Vielseitigkeit der neuen Möglichkeiten bedeuten für die Standesämter bundesweit eine in sich recht komplexe neue Situation. Auf die Standesämter auf Föhr und Amrum hat die Reform jedoch bislang noch keine Auswirkung gehabt. 

 

Alle Anfragen der Standesbeamtinnen seit Mai gegenüber den Hochzeitspaaren nach zukünftiger Namensführung wurden bislang in der „klassischen“ Form beantwortet. Es gab lediglich zwei mündliche Anfragen auf Föhr. Zu einem expliziten Wunsch auf Namensänderung ist es jedoch nicht gekommen. Wäre dies so, würde jeder Einzelfall gesondert geprüft werden. 

 

Bild zur Meldung: (Foto: Amt FA Andreas Hansen)