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Verwandtenbesuch: Gästekarte ja oder nein?

27.​06.​2025

Die Gästekarte ist der Nachweis über die bezahlte Kurabgabe. Sie ist Voraussetzung zur Anmietung von Strandkörben und berechtigt allgemein zum Betreten des Strandes und der Kuranlagen. Aber wie ist das, wenn die Verwandtschaft zu Besuch auf die Insel kommt? Brauchen die eine Gästekarte?

 

Hand aufs Herz: Kennen Sie sich da aus? Müssen sich meine Oma Erna und mein Schwager Paul eine Kurkarte besorgen oder nicht?

 

Die Antwort ist einheitlich in den Kurabgabesatzungen der amtsangehörigen Gemeinden geregelt (in § 3 Abs. 1 Nr. 4): Dort heißt es: „Von der Kurabgabezahlung sind befreit: Großeltern, Eltern, Kinder, Kindeskinder, Geschwister und Geschwisterkinder, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne, Ehegatten, Lebenspartner/innen, Schwägerinnen und Schwager von Personen, die in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben, wenn sie unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind und die gemeindlichen Kur- und Erholungseinrichtungen und -veranstaltungen nicht in Anspruch nehmen.

 

Wenn also Oma Erna in meiner gerade nicht belegten Ferienwohnung übernachtet, muss sie definitiv zahlen, weil sie nicht unentgeltlich in meinem Haushalt unterkommt. Wenn Oma Erna allerdings bei mir zu Hause kostenlos unterkommt, ist sie nur befreit, solange sie die Einrichtungen nicht nutzt und keine Veranstaltungen besucht.

 

Übrigens sind die Unterkunftsgeber (also in diesen Fällen die Angehörigen auf Föhr/Amrum) für die Erfassung und Abwicklung der Kurabgabe verantwortlich. Verstöße gegen diese Pflichten können mit Bußgeldern bis zu 500 € geahndet werden und die Unterkunftsgeber können auch für ausgefallene Kurabgabeeinnahmen in die Haftung genommen werden.

 

Bild zur Meldung: Die Gästekarte ist Voraussetzung zur Anmietung von Strandkörben und berechtigt allgemein zum Betreten des Strandes und der Kuranlagen (Foto: AmtFA Andreas Hansen)