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Öffentliche Stellungnahme des Amtes Föhr-Amrum über die Beendigung der Zusammenarbeit zwischen dem Verein Tierhuus Insel Föhr e.V. und dem Amt Föhr-Amrum

Amt Föhr-Amrum, den 15. 01. 2020

 

Anlässlich der hohen medialen Präsenz hinsichtlich der Beendigung der vertraglichen Zusammenarbeit zwischen dem Verein Tierhuus Insel Föhr e.V. und der Amtsverwaltung Föhr-Amrum sowie dem spürbar vorhandenen öffentlichen Interesse an dieser Thematik, sieht sich das Amt Föhr-Amrum nunmehr veranlasst, zu den Vorgängen und Hintergründen öffentlich Stellung zu nehmen.

 

Um weitere Missverständnisse auszuschließen und um die Sachlichkeit in den Blickpunkt der Betrachtung zu stellen, ist dem Amt Föhr-Amrum daran gelegen, folgende, wiederholt an die Amtsverwaltung herangetragene, Fragen zu beantworten und den Sachverhalt, der bedauerlicherweise in den Medien und den sozialen Netzwerken bewusst oder unbewusst in Teilen schlicht unwahr kommuniziert wird, richtig darzustellen.

 

  • Frau Bahr gilt als kompetente, engagierte Tierschützerin. Warum hat das Amt Föhr-Amrum den Vertrag mit Tierhuus e.V. zum Jahresende gekündigt?

 

Antwort:
Es ist unstrittig, dass Frau Bahr-van Gemmert als auch der gesamte Verein Tierhuus Insel Föhr e.V. im Bereich des Tierschutzes sehr engagiert sind und mit viel Liebe zum Tier ihren ehrenamtlichen Beitrag leisten. Der Einsatz speziell von Frau Bahr-van Gemmert ist hier sicherlich besonders hervorzuheben. Wir sind mit der Hoffnung aus dem letzten Gespräch mit dem geschäftsführenden Vorstand gegangen, dass gerade im Bereich des Tierschutzes eine Zusammenarbeit zwischen Verein und Amt um der Sache wegen weiterhin wünschenswert wäre. Auch war man sich dahingehend einig, dass es unter den gegebenen Umständen angezeigt sei, zunächst eine verbale als auch schriftliche Beruhigung einkehren zu lassen und dann erneut die Gesprächsführung aufzunehmen.


Es ist aber richtig und wichtig hier zu betonen, dass es zu keinem Zeitpunkt eine vertragliche Kooperation zwischen dem Verein und dem Amt gegeben hat, welche explizit den Tierschutz zum Gegenstand gehabt hat.

Tatsache ist, es bestand bis zum 31.12.2019 ein Dienstleistungsvertrag über das Einsammeln, Betreuen und Versorgen von Fund- und Wildtieren. Eben diesen Vertrag haben wir nicht verlängert, da vereinbarte Vertragsgrundlagen nachweisbar und dauerhaft nicht erfüllt wurden.

 

Ferner bestand seit geraumer Zeit kein ausreichender Informationsfluss mehr, und es fand bedauerlicherweise ebenfalls keine direkte Kommunikation mehr statt. Zusammenfassend mussten wir konstatieren, dass eine weitergehende Zusammenarbeit im Bereich Fundtierwesen aus den vorgenannten Gründen so für uns nicht tragbar erschien. Folgerichtig haben wir den Vertrag nicht verlängert bzw. diesen form- und fristgerecht gekündigt.

 

  • Wie organisiert das Amt Föhr-Amrum ab sofort die Versorgung von aufgefundenen, verletzten Wildtieren?

 

Antwort:
Der Versorgung von verletzten Wildtieren liegt, anders als bei Fundtieren, kein gesetzlicher Auftrag zugrunde, sondern stellt eine freiwillige Leistung des Amtes da. Wir werden hier durch die Einrichtung eines Tiernotdienstes amtsseitig die ehrenamtlichen Strukturen stärken. Die Feststellung, ob sich bei einem aufgefundenen Tier um ein Fundtier (also eine Fundsache) oder um ein Wildtier (herrenlos, und daher Bestandteil der Natur) handelt, kann sich im Vorwege nicht immer als unproblematisch erweisen. Daher erfolgt die Vorgehensweise immer gleich, d.h. der Kontakt soll zunächst über Frau Werner laufen, die die Angaben des Finders soweit entgegennimmt und auswertet. Das Einsammeln erfolgt, abhängig vom Einzelfall, ggf. gemeinsam mit unserer zweiten Vertragspartnerin, Frau Dr. Vollandt. Frau Dr. Vollandt wird die medizinische Erstversorgung, soweit notwendig, übernehmen und das Tier in ihre Obhut nehmen. Bei Wildtieren sollen diese so schnell wie nur irgend möglich wieder in die Natur entlassen werden. Ist das nicht möglich, soll das Tier zeitnah an spezielle Auffangstationen auf dem Festland übergeben werden.

 

  • Können die beiden neuen Fundtierstellen gefundene, verletzte (Wild-) tiere besser versorgen? Und reichen die neuen Unterbringungsmöglichkeiten für die Tiere überhaupt aus?

 

Antwort:
Es lässt sich bei vernünftiger Betrachtung kein sachlicher Grund ausmachen, warum die Versorgung mit unseren neuen Partnern in irgendeiner Form schlechter sein sollte. Der Verein hat sich tierheimähnliche Strukturen geschaffen. Auch das war nicht Gegenstand des Vertrages und gleichfalls nicht Intention des Amtes.

 

Fundtiere sollen, sofern eine empfangsberechtigte Person nicht bekannt und/ oder nicht ermittelt werden kann, zügig (jetzt innerhalb von vier Werktagen) an ein Tierheim übergeben und dort im Rahmen der rechtlichen Verwahrungsfristen auch in die Vermittlung gehen. Das gebietet nicht nur das Fundrecht, sondern ist gleichfalls auch aus tierschutzrechtlicher Sicht das richtige Vorgehen. Die vorhandenen Strukturen reichen daher sicherlich aus. Zumal wir einen weiteren Vertragspartner, das Tierheim Flensburg und Umgebung, für unsere Aufgabe haben gewinnen können.

 

  • An wen wende ich mich, wenn ich ein wildes, verletztes Tier auf Föhr finde?

 

Antwort:
Hier stehen gleich diverse Ansprechpartner zu Verfügung. Natürlich unser Tiernotdienst, Frau Werner und Frau Dr. Vollandt. Die örtliche Ordnungsbehörde sowie die Polizei und, je nach Tierart, auch die Jägerschaft inklusive der Seehundjäger. Es ist ausdrücklich nicht das Bestreben des Amtes, den Verein Tierhuus aus dessen angestammten Metier heraus zu drängen. Im Gegenteil, wir möchten auch hier mit dem Ehrenamt gedeihlich zusammenarbeiten. Insofern wird sicherlich auch der Verein Tierhuus weiterhin zur Verfügung stehen. Der Verein hat sich zur ehrbaren Aufgabe gemacht, permanent als Ansprechpartner in Tierschutzfällen zur Verfügung zu stehen. Wir wünschen dem Verein, dass sich dieses engagierte Ziel auch tatsächlich dauerhaft erreichen lässt.

 

Bei dieser Gelegenheit möchten wir zudem darauf verweisen, dass, sollte es sich bei einem aufgefundenen Tier um eine Fundsache handeln (z.B. ein entlaufender Hund), dem Finder eine Verwahr- oder Ablieferungspflicht obliegt. Weder die Fundbehörde noch von ihr beauftragte Personen haben die Verpflichtung, eine Fundsache bei einer Person abzuholen.

 

  • Und wen spreche ich an, wenn ich einen Fall von vermuteter Vernachlässigung sehe?

 

Antwort:
An die Veterinärbehörde des Kreises Nordfriesland, an die örtliche Ordnungsbehörde oder die Polizei. Natürlich nimmt auch unser Tiernotdienst entsprechende Hinweise entgegen und leitet diese an die vorgenannten zuständigen Stellen weiter. Gleiches erhoffen und erwarten wir auch vom Verein Tierhuus.

 

  • Ist es korrekt, dass nun unter Umständen Fundtiere in das Tierheim nach Flensburg gebracht werden müssen? Ist das nicht eine Verschlechterung der Situation für die Tiere?

 

Antwort:
Es ist korrekt, dass Fundtiere nach vier Werktagen zur weiteren Verwahrung und anschließenden Vermittlung an das Tierheim Flensburg übergeben werden sollen. Auch hier muss stets der Einzelfall betrachtet werden. Eine Verschlechterung ist auch hier nicht zu erkennen oder zu erwarten. Unseren Verträgen mit den benannten neuen Ansprechpartnerinnen und dem Tierheim Flensburg liegt die Fundtierrichtlinie zugrunde. Diese Richtlinie beinhaltet gleichrangig Aspekte des Tierschutzes und –wohles.

 

Hinzufügen lässt sich noch, dass das Amt sich weiterhin aktiv um eine Eindämmung der Katzenpopulationen auf den Inseln bemühen wird. Frau Dr. Vollandt hat bereits im Vorwege einen aktiven Beitrag zur Verbesserung der Lebenssituation der auf den Inseln beheimateten Katzen geleistet. Die Verringerung des Katzenelends im Amtsgebiet wollen wir auch zukünftig im Fokus behalten. Zu diesem Zwecke wird sich das Amt Föhr-Amrum erneut an der landesweiten Aktion „Innovative Verwaltung gegen Katzenelend" finanziell beteiligen.

 

Das von der Verwaltung ausgearbeitete Konzept für die Bereiche Fundtierwesen und Tiernotdienst wurde seitens des Amtsausschusses mitgetragen und durch einen einstimmig gefassten Beschluss auf politischer Ebene bestätigt.

 

Zusammenfassend soll in aller Deutlichkeit nochmals herausgestellt werden, dass die Aussage, das Amt würde dem Verein Tierhuus die finanziellen Mittel für den Tierschutz streichen wollen, nicht den Tatsachen entspricht.

 

Der Verein hat vielmehr über Jahre hinweg einen festgelegten Betrag ausschließlich, wie eingangs bereits geschildert, für das Einsammeln, Betreuen und Versorgen von Fund- und Wildtieren erhalten. Die treuhänderische Überlassung von zweckgebundenen öffentlichen Mitteln stellt einen nicht unbedeutenden Vertrauensvorschuss gegenüber dem Verein Tierhuus dar. Aufgrund der aktuellen Vorgehensweise einiger Verantwortungsträger seitens des Vereins gegenüber dem Amt Föhr-Amrum, ist das in den Verein gesetzte Vertrauen erheblich beschädigt worden. Ebenfalls die im Raume stehende Vorhaltung, es sei mit dem Verein nicht ausreichend vor Vertragsbeendigung kommuniziert worden, ist unzutreffend, da es einen direkten Schriftverkehr von Seiten des Amtes mit dem Verein gegeben hat.

 

Abschließend möchten wir unserem Wunsche Ausdruck verleihen, in Zukunft mit dem Verein Tierhuus, trotz der derzeitigen Differenzen, erneut vertrauensvoll und konstruktiv zusammenarbeiten zu können.

 

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