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Coronavirus: Bund und Länder beschließen weiteres Vorgehen

11. 08. 2021

Die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin haben am 10. August 2021 erneut über das weitere Vorgehen zur Eindämmung des Coronavirus beraten. Getroffen wurden konkrete Verabredungen zur Verschärfung und Verlängerung bestimmter Maßnahmen. Im Wesentlichen sind hervorzuheben:

 

  • Für bestimmte Einrichtungen und Angebote soll spätestens ab dem 23. August 2021 (wieder) die „3G-Regel“ gelten (Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen). Ausgenommen sind unter Sechsjährige und Schüler, die im Rahmen eines schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden. Betroffen sind unter anderem Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe, die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen wie Friseur, Kosmetik oder Körperpflege, Innengastronomie oder Sport im Innenbereich. Im Beherbergungsbereich sind dann ein Test bei Anreise und zwei Tests/Woche während des Aufenthalts erforderlich.
     
  • Laut Landesregierung bedeutet dies in Schleswig-Holstein die Wiedereinführung einer Testpflicht für die Innengastronomie und die anderen genannten Bereiche ab dem 23. August, der dann Geimpfte und Genesene nicht unterliegen. Davon ausgenommen sind Kreise mit einer 7-Tage-Inzidenz stabil unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern.
     
  • Die kostenlosen Bürgertests werden mit Wirkung vom 11. Oktober 2021 beendet. Bei Personen, die nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt, bleibt es bei den kostenlosen Antigen-Schnelltests.

 

Darüber hinaus will der Bund die Überbrückungshilfen für die Wirtschaft verlängern und zur Verhinderung betrieblicher Infektionen mit dem Corona-Virus die bestehenden Maßnahmen der Arbeitsschutzverordnung an die aktuelle Situation anpassen und verlängern.

 

Bund und Länder werden künftig bei der Beurteilung des Infektionsgeschehens neben der 7-Tage-Inzidenz auch die Hospitalisierung von COVID19-Patienten als Indikator für schwere Krankheitsverläufe sowie die daraus resultierende Belastung des Gesundheitswesens und die Impfquote berücksichtigen.

 

Die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Bundestag soll als rechtliche Grundlage für zahlreiche Maßnahmen über den 11. September 2021 hinaus verlängert werden.

 

Bild zur Meldung: Bild von PIRO4D auf Pixabay

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