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Corona-Regeln: Weitere Lockerungen ab dem 20. September 2021

08. 09. 2021

Die Landesregierung hat am 7. September 2021 darüber informiert, wie die geltenden Regelungen zur Eindämmung des Coronavirus mit der ab dem 20. September 2021 anstehenden Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung angepasst werden. Mit der Bekanntmachung der neuen Verordnung ist zu Beginn der 37. Kalenderwoche zu rechnen.


Folgende konkrete Ankündigungen sind hervorzuheben. Die Neufassung der Verordnung bleibt vorbehalten.

 

  • Es wird eine Art Ampelsystem mit drei stets landesweit geltenden Stufen eingeführt. Diese werden abhängig von einer situativen Lagebewertung in Kraft gesetzt.
     
    • Stufe gelb: diese wird ab dem 20. September gelten
       
    • Stufe grün: keinerlei Einschränkungen, nur noch Empfehlungen
       
    • Stufe rot: Es wird für Einrichtungen aller Art und Veranstaltungen die 2G-Regel gelten (Zugang nur für Genesene und Geimpfte, dann ohne weitere Einschränkungen), mit der Wahlmöglichkeit für die 3G-Regel (Zugang auch für Getestete, dann mit Maskenpflicht und Kapazitätsbeschränkungen)
       
  • Für die Stufe gelb gilt ab dem 20. September:
     
    • Das Abstandsgebot von 1,5 Metern wird in eine Empfehlung umgewandelt.
       
    • Die 3G-Regel bleibt in den bisherigen Bereichen (Veranstaltungen, Sport, Gastronomie, Beherbergung, Dienstleistungen mit Körperkontakt, Freizeit- und Kultureinrichtungen, Reiseverkehre zu touristischen Zwecken, außer-schulische Bildung) bestehen.
       
    • In den Bereichen mit 3G-Regelung werden das Abstandsgebot, die Erhebung der Kontaktdaten, die Maskenpflicht (größtenteils) und die Kapazitätsbeschränkungen (z.B. für Kinos, Konzerte) entfallen.
       
    • Bei Veranstaltungen bleiben die Erstellung eines Hygienekonzepts und das Lüftungsgebot bestehen.
       
    • In Beherbergungsbetrieben werden die Vorgaben zur wiederholten Testung nach spätestens 72 Stunden gestrichen.
       
    • Bei Sportveranstaltungen gelten bezogen auf die Zuschauerzahlen keine Obergrenzen mehr.
       
    • Die Vorgaben für den Betrieb von Diskotheken werden unter Einhaltung der 3G-Regel normalisiert. Voraussetzung für einen normalen Betrieb ist, dass ein Hygienekonzept erstellt wird und nicht-immunisierte Teilnehmende maximal sechs Stunden vor Einlass getestet wurden (ein Antigen-Schnelltest ist ausreichend).

 

  • Wo die 3G-Regelung nicht greift (insbesondere öffentliche Personenverkehr, Einzelhandel), gelten Abstandsgebot und Maskenpflicht weiter.
     
  • Gilt die 3G-Regel, ist wie bisher ein Nachweis über eine vollständige Impfung, Genesung oder ein aktuelles negatives Testergebnis (maximal 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest oder 48 Stunden alter PCR-Test) vorzulegen. Kinder unter sieben Jahren bleiben von den Testpflichten ausgenommen. Minderjährige Schüler, die anhand einer Bescheinigung der Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden, benötigen auch weiterhin keinen zusätzlichen Testnachweis. Als vollständig geimpfte, genesene und negativ getestete Personen gelten nach wie vor nur asymptomatische Personen ohne typische Coronavirus-Symptome.
     
  • Bei der Lagebewertung zur Festlegung der Stufe werden vorrangig die Belegung der Intensivbetten und die Hospitalisierungsinzidenz herangezogen. Die bisherige 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen wird nur noch als „Frühwarnung“ bewertet.
     
  • Als Orientierungspunkte für diese neuen Maßstäbe zieht die Landesregierung offenbar die Werte vom Januar 2021 heran, ohne dass diese als konkrete Grenzwerte festgeschrieben werden. Im Januar lag die Belegung von Intensivbetten in SH mit Corona-Patienten bei 13,4 Prozent, aktuell liegt sie bei 2,2 Prozent. Die 7-Tages-Hospitalisierungs-Inzidenz liegt aktuell bei etwa 1,5. Mitte April lag diese bei knapp fünf und im Januar bei elf Prozent.
     
  • An den Schulen werden die Maskenpflicht und die Testpflicht zweimal wöchentlich bis wenigstens zu den Herbstferien fortgeführt. Mit einer entsprechenden Verlängerung der Schulen-Coronaverordnung ist kurzfristig zu rechnen.
 

Bild zur Meldung: Bild von PIRO4D auf Pixabay

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