Zentrale Abwasserbeseitigung im Bereich Föhr-West
Die Gemeinden Borgsum, Dunsum, Oldsum, Süderende, Utersum und Witsum betreiben die unschädliche Beseitigung des Abwassers jeweils als eigene öffentliche Einrichtung. Das heißt, für jede dieser Gemeinden gibt es eine eigene Abgabenkalkulation und jeweils eigenes Satzungsrecht über die die Gemeindevertretung bzw. (in Dunsum und Witsum) die Gemeindeversammlung zu entscheiden hat. Dabei verfügt die Gemeinde Utersum über eine eigene Kläranlage, in der auch die Abwässer der umliegenden Gemeinden im Bereich von Föhr-West behandelt werden.
Aufgrund unterschiedlicher Vorgaben aus der Zeit der Finanzierung von Investitionskosten zur erstmaligen Herstellung der Abwassereinrichtungen in den Föhr-West-Gemeinden (vereinzelt wurden im Verhältnis zu den Herstellungskosten relativ hohe, vereinzelt aber auch relativ niedrige Kostenanteile aus Kanalanschlussbeiträgen der Anschlussnehmerinnen und Anschlussnehmer finanziert), kommt es im Ergebnis auch zu unterschiedlichen Abwassergebühren. Eine weitere Ursache unterschiedlicher Gebühren in den Föhr-West-Gemeinden ist auch der Kostenaufwand für die seinerzeit erstmalige Herstellung der Abwasseranlagen bezogen auf die Anzahl der jeweiligen Anschlussnehmerinnen und Anschlussnehmer und deren Umfang der Inanspruchnahme der Abwasseranlagen. Die Abwassergebühren betragen ab 01.01.2024:
Gemeinde | Verbrauchsgebühr je m³ Abwasser | Grundgebühr Zähler MID Q3=4 (Qn 2,5) | Grundgebühr je m² Gebäudegrundfläche |
Borgsum | 2,85 € | 108,00 € | - |
Kleindunsum | 2,44 € | 204,00 € | - |
Großdunsum | 3,42 € | 204,00 € | - |
Oldsum | 3,77 € | 104,00 € | - |
Süderende | 2,52 € | 288,00 € | - |
Utersum | 2,08 € | - | 1,18 € |
Witsum | 2,85 € | 108,00 € | - |