BannerbildGrafik zu den 17 NachhaltigkeitszielenLuftbild Wyk Innenstadt mit Hafen, im Hintergrund die NordseeLuftbild vom Leuchtturm Amrum mit Dünen, im Hintergrund die NordseeLuftbild Godelniederung Witsum, im Hintergrund die Nordsee und AmrumLuftbild Wittdün mit Hafen und NordseeLuftbild Wyk Südstrand, Nordsee und StrandabschnittLuftbild Norddorf, im Hintergrund Felder, Dünen, Strand und NordseeLuftbild Inseldörfer mit Feldern, im Hintergrund NordseeLuftbild Utersumer Strand mit Nordsee, Dünen und Forst
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Geburt


Allgemeine Informationen

Alle Geburten, die sich auf der Insel Föhr ereignen, werden im Standesamt registriert.

Um die Geburt Ihres Kindes beurkunden zu können, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:

Verheiratete Eltern: Von verheirateten Eltern werden die Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister benötigt. 

Nicht verheiratete Eltern: Ledige Mütter müssen eine Geburtsurkunde, die das Geburtsstandesamt ausstellt, vorlegen. Soll der Vater mit ins Geburtenregister eingetragen werden, so ist die Anerkennung der Vaterschaft beim Standesamt erforderlich.

Die Anerkennung der Vaterschaft ist bereits vor der Geburt möglich. Es empfiehlt sich eine Terminabsprache (Tel. 04681 5004-825 bzw. 5004-827), beide Elternteile müssen zusammen beim Standesamt erscheinen. Sollten die Eltern nicht auf Föhr geboren sein, so müssen neben dem Personalausweis auch die Geburtsurkunden vorgelegt werden. Die Vaterschaftsanerkennung ist gebührenfrei. Für weitere Fragen steht Ihnen das Standesamt Föhr-Amrum I gern zur Verfügung.


Ansprechpartner

Standesamt Föhr-Amrum I
Hafenstraße 23
25938 Wyk auf Föhr

(04681) 5004-825
(04682) 5004-850