Abbrennverbot für Feuerwerkskörper der Kategorie F2
Aufgrund erhöhter Brandgefahr ordnet das Amt Föhr-Amrum alljährlich ein Abbrennverbot für Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (Kleinfeuerwerke, wie Rakete, Kanonenschläge, Knallfrösche, Schwärmer, usw.) an.
Das Abbrennverbot zwischen dem 31.12.2024 und dem 01.01.2025 (außerhalb dieses Zeitraum ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern grundsätzlich nicht zulässig) gilt
1. für die gesamte Insel Föhr mit Ausnahme der Strände und Deiche. Von der dort gelegenen Bebauuung ist zusätzlich ein Sicherheitsabstand von 200 Metern einzuhalten. Ausgenommen sind die Strandbereiche der Stadt Wyk auf Föhr, hier gilt ein generelles Abbrennverbot.
2. für die gesamte Insel Amrum ohne Ausname.
Ebenso ist das Aufsteigenlassen von sogenannten Himmelslaternen, bei denen die Luft mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erwärmt wird, verboten.
Die Bekanntmachung über das Abbrennverbot sowie weitere Informationen stehen auf der Seite des Amtes Föhr-Amrum unter der Rubrik "Amtliche Bekanntmachungen" zur Verfügung.
Über den Brandschutz hinaus befürwortet das Amt Föhr-Amrum auch im Sinne der Nachhaltigkeit, des Tier- und Umweltschutzes (Lärm, Feinstaubbelastung, Müllaufkommen) einen Jahreswechsel ganz ohne das Abbrennen von Feuerwerkskörpern jeglicher Art.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Einen guten Rutsch in das neue Jahr, wünscht Ihre Ordnungsbehörde.
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