Geflügelpest: Kreis Nordfriesland ordnet teilweises Aufstallungsgebot an
Amt Föhr-Amrum, den 17. 02. 2025
Zurzeit besteht ein hohes Risiko des Eintrags von Geflügelpest in bestimmte Geflügelhaltungen im Gebiet des Kreises Nordfriesland. Daher hat der Kreis eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, die die Aufstallung aller Bestände mit mehr als 50 Stück Geflügel in bestimmten Gebieten entlang der Küsten und Gewässer anordnet. Diese tierseuchenrechtliche Verfügung findet auch im Amtsgebiet Föhr-Amrum Anwendung.
Der Fachdienst Veterinärwesen der Kreisverwaltung ist wie folgt erreichbar:
Tel. 04841-67827
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Bild zur Meldung: Foto von Wolfgang Claussen auf Pixabay
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