Anmeldung zur Hundesteuer jetzt auch digital möglich
Sind Sie kürzlich „auf den Hund gekommen“ oder neu mit ihrem Vierbeiner nach Föhr oder Amrum gezogen? Dann sind Sie als Hundehalter innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme des Tieres in Ihren Haushalt oder Datum des Zuzugs auf eine der Inseln verpflichtet, den Hund bei der Amtsverwaltung anzumelden.
Das Amt Föhr-Amrum bietet jetzt auf Ihrer Homepage ein Online-Formular an, mit dem die Anmeldung zur Hundesteuer digital vorgenommen werden kann. Die Höhe der Hundesteuer variiert in den einzelnen Gemeinden. Zusätzlich zur Hundesteuer sind Hundehalter gemäß § 6 des Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG) grundsätzlich verpflichtet, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten.
Bei Abmeldung des Hundes muss die für den Hund ausgegebene Steuermarke wieder zurückgegeben werden, soweit der Hund nicht an einen anderen Hundehalter in derselben Stadt bzw. Gemeinde abgegeben wird.
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