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Im Frühling bitte an die Ruhezeiten denken

01. 04. 2025

Schon seit Tagen duftet es nach Frühling. Endlich geht es wieder ins Freie. Im Garten steht wieder einiges an Arbeit an. Die Gartenlaube ist zu reparieren, der Rasen möchte gemäht werden, die Hecken müssten leicht in Form geschnitten werden.

 

Gartenarbeit macht bekanntlich glücklich, sorgt für gute Stimmung. Doch bitte vergessen Sie vor lauter Elan nicht die gesetzlich geregelten Ruhezeiten. Diese sind im §3 der Amtsverordnung zum Schutz vor schädlichen Einwirkungen durch Luftverunreinigung, Geräusche und sonstige Emissionen geregelt und besagen, dass ganzjährig in den Zeiten von 

 

13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

und

20:00 Uhr bis 08:00 Uhr

 

in den bebauten Ortslagen der amtsangehörigen Gemeinden und der Stadt Wyk der Betrieb von Geräten und Maschinen des Anhanges der entsprechenden Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung untersagt ist.

 

(Geräte und Maschinen, die in Erfüllung gesetzlicher Aufgaben oder Pflichten oder im Rahmen einer landwirtschaftlichen Tätigkeit eingesetzt werden, sind ebenso ausgenommen wie bauplanerisch ausgezeichnete Gebiete.)

 

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