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Vorfahrtsregelung am neuen Kreisverkehr

Amt Föhr-Amrum, den 20.​11.​2025

Das Amt Föhr-Amrum hat mehrfach der Wunsch erreicht, einmal die Vorfahrtsregelung zwischen Fuß-, Rad- und Kfz-Verkehren am neuen Kreisverkehr (Ocke-Nerong-Straße/Boldixumer Straße/Nieblumstieg) in einer Meldung aufzuzeigen.

 

Derzeit gilt: Der fließende Verkehr im Kreisverkehr hat Vorrang! Radfahrer und Fußgänger, die den Radweg und Fußweg benutzen, müssen entsprechend dem „Vorfahrt gewähren“-Schild beim Überqueren der Straße dem Straßenverkehr die Vorfahrt gewähren. 

 

Jede Änderung dieser Vorgehensweise obliegt dem Kreis Nordfriesland.

 

Bild zur Meldung: Der neue Kreisverkehr an der Boldixumer Straße (Foto: AmtFA Andreas Hansen)