Vorfahrtsregelung am neuen Kreisverkehr
Amt Föhr-Amrum, den 20.11.2025
Das Amt Föhr-Amrum hat mehrfach der Wunsch erreicht, einmal die Vorfahrtsregelung zwischen Fuß-, Rad- und Kfz-Verkehren am neuen Kreisverkehr (Ocke-Nerong-Straße/Boldixumer Straße/Nieblumstieg) in einer Meldung aufzuzeigen.
Derzeit gilt: Der fließende Verkehr im Kreisverkehr hat Vorrang! Radfahrer und Fußgänger, die den Radweg und Fußweg benutzen, müssen entsprechend dem „Vorfahrt gewähren“-Schild beim Überqueren der Straße dem Straßenverkehr die Vorfahrt gewähren.
Jede Änderung dieser Vorgehensweise obliegt dem Kreis Nordfriesland.
Bild zur Meldung: Der neue Kreisverkehr an der Boldixumer Straße (Foto: AmtFA Andreas Hansen)
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