Pressemitteilung des Amtes Föhr-Amrum: Abbrennverbot für Feuerwerkskörper
Das Amt Föhr-Amrum hatte im März 2025 auf Grundlage des Lärmschutzrechts des Landes Schleswig-Holstein durch Rechtsverordnung ein flächendeckendes Abbrennverbot für Feuerwerkskörper auf den Inseln Föhr und Amrum für die Silvesterzeit erlassen. Dieses wurde durch das OVG Schleswig mit Beschluss vom 09.12.2025 (Az. 5 MR 2/25) außer Vollzug gesetzt.
Wie in den Vorjahren gilt daher für Föhr und Amrum an Silvester und Neujahr 2025 / 2026 ein Abbrennverbot für Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (Kleinfeuerwerk wie z.B. Raketen, Kanonenschläge, Knallfrösche, Schwärmer usw.) auf Grundlage des bundesrechtlichen Sprengstoffrechts. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wird vom Amt Föhr-Amrum am 19.12.2025 bekanntgemacht.
Zur besseren Verständlichkeit sind die brandempfindlichen Gebäude und Anlagen, zu denen ein Sicherheitsabstand einzuhalten ist, in der Allgemeinverfügung näher benannt.
Es wird außerdem auf naturschutz- und artenschutzrechtliche Verbote, die eingeschränkte Strandnutzung in Wyk auf Föhr und die Beförderungsbestimmungen der Wyker Dampfschiffs-Reederei (hier § 7 Abs. 1), die die Mitnahme von explosiven Stoffen untersagen, hingewiesen.
Die Allgemeinverfügung finden Sie hier: Allgemeinverfuegung_Abbrennverbot.pdf
Die Allgemeinen Beförderungsbestimmungen der Wyker Dampfschiffs-Reederei finden Sie hier:
Das Amt Föhr-Amrum wünscht allen Einwohnerinnen und Einwohnern sowie unseren Gästen ein schönes Silvesterfest und ein gutes neues Jahr.
Bild zur Meldung: OpenIcons auf Pixabay










