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Pressemitteilung des Amtes Föhr-Amrum: Abbrennverbot für Feuerwerkskörper

Amt Föhr-Amrum, den 19.​12.​2025

Das Amt Föhr-Amrum hatte im März 2025 auf Grundlage des Lärmschutzrechts des Landes Schleswig-Holstein durch Rechtsverordnung ein flächendeckendes Abbrennverbot für Feuerwerkskörper auf den Inseln Föhr und Amrum für die Silvesterzeit erlassen. Dieses wurde durch das OVG Schleswig mit Beschluss vom 09.12.2025 (Az. 5 MR 2/25) außer Vollzug gesetzt.

 

Wie in den Vorjahren gilt daher für Föhr und Amrum an Silvester und Neujahr 2025 / 2026 ein Abbrennverbot für Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (Kleinfeuerwerk wie z.B. Raketen, Kanonenschläge, Knallfrösche, Schwärmer usw.) auf Grundlage des bundesrechtlichen Sprengstoffrechts. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wird vom Amt Föhr-Amrum am 19.12.2025 bekanntgemacht.

 

Zur besseren Verständlichkeit sind die brandempfindlichen Gebäude und Anlagen, zu denen ein Sicherheitsabstand einzuhalten ist, in der Allgemeinverfügung näher benannt.

 

Es wird außerdem auf naturschutz- und artenschutzrechtliche Verbote, die eingeschränkte Strandnutzung in Wyk auf Föhr und die Beförderungsbestimmungen der Wyker Dampfschiffs-Reederei (hier § 7 Abs. 1), die die Mitnahme von explosiven Stoffen untersagen, hingewiesen.

 

Die Allgemeinverfügung finden Sie hier: Allgemeinverfuegung_Abbrennverbot.pdf 

 

Die Allgemeinen Beförderungsbestimmungen der Wyker Dampfschiffs-Reederei finden Sie hier: 

https://www.faehre.de/fileadmin/content/pdf_downloads_termine_faltblaetter/pdf_abb_atb/WDR-ABB-Schiff01102017.pdf 

 

Das Amt Föhr-Amrum wünscht allen Einwohnerinnen und Einwohnern sowie unseren Gästen ein schönes Silvesterfest und ein gutes neues Jahr.

 

 

Bild zur Meldung: OpenIcons auf Pixabay