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Mikrozensus 2026 startet

Amt Föhr-Amrum, den 05.​03.​2026

Seit 1957 wird jedes Jahr der Mikrozensus - eine kleine Bevölkerungszählung - von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder gemeinschaftlich durchgeführt.  Es ist die größte jährliche Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik in Deutschland. Rund 1 % der Bevölkerung wird jährlich stellvertretend für die gesamte Bevölkerung zu seinen Lebensbedingungen befragt. Dies entspricht fast 800 000 Personen in knapp 400 000 privaten Haushalten und Gemeinschafts­unterkünften. Rechtsgrundlage hierzu ist das Mikrozensusgesetz vom 7. Dezember 2016.

 

Dies bedeutet, dass in den kommenden Monaten auch Haushalte der Gemeinden des Amtes Föhr-Amrum aufgefordert werden könnten, dem Statistischen Landesamt telefonisch, online oder schriftlich Auskunft zu erteilen. Den Weg zum Antworten können die Haushalte selbst festlegen.

 

Vor der Befragung der Haushalte werden Interviewerinnen und Interviewer vom Landesamt beauftragt, die ausgewählten Gebiete zu „begehen“, um die im Einwohnermeldeamt gemeldeten Personen mit den Gegebenheiten vor Ort abzugleichen. Diese Erhebungsbeauftragten können sich mit einem Erheber-Ausweis legitimieren (siehe Anhang) und dürfen Fotos von Gebäuden/ Klingelschildern machen.

 

Alle vom Mikrozensus betroffenen Haushalte erhalten ein Ankündigungsschreiben des Statistischen Amtes, sowie eine Kurzinformation, die über Zweck, Art, Umfang und rechtliche Regelungen dieser Erhebung informiert (Anlagen). Die Haushalte sind verpflichtet zu antworten. Für Personen, die nicht in der Lage sind, eigenständig zu antworten, können stattdessen nahestehende Personen antworten.

 

Das Amt Föhr-Amrum weist darauf hin, dass die Durchführung des Mikrozensus und die Geheimhaltung der erhobenen Daten nach Prüfung durch die Datenschutzbeauftragten rechtlich einwandfrei ist.

 

Bild zur Meldung: Mikrozensus-Logo