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Strandveranstaltungen: Freude pur - aber was ist zu beachten?

Amt Föhr-Amrum, den 03.​07.​2026

Beim Gedanken an eine Beach Party treten schnell stimmungsvolle Bilder vor die Augen. Ein schöner Sonnenuntergang, lauschige Musik, entspannte Gespräche im Sand. Doch was ist zu beachten? Denn schließlich unterliegt der Strand dem Gemeingebrauch und untersteht speziellen Schutzverordnungen.

 

Zunächst einmal ist zu klären: Handelt es sich um eine private oder öffentliche Veranstaltung? 

 

Private Veranstaltungen müssen im Vorwege bei der zuständigen Gemeinde (z.B. Hafenbetrieb Wyk auf Föhr) angefragt werden, da ggf. eine Sondernutzungserlaubnis ausgestellt werden muss. 

 

Findet die Veranstaltung am Flutsaum oder gar im Watt statt, ist eine Zustimmung des Küstenschutzes (LKN) bzw. der Naturschutzbehörde (UNB) zwingend nötig. Evtl. müssen Gutachten vorgelegt werden. Außerdem darf der Schiffsverkehr oder die Sicherheit auf dem Wasser nicht beeinflusst werden. Naturbelassene Strände oder Bereiche, in denen sich beispielsweise Bodenbrüter aufhalten, sind tabu.  Ansonsten ist die Hausordnung zu beachten. Grundsätzlich darf keine öffentliche Gefahr bestehen. Auf der Wyker Mittelbrücke sind beispielsweise Gläser, Glasflaschen oder auch das Rauchen untersagt. 

 

Partys mit freiem Zugang oder kommerziellem Charakter unterliegen der Versammlungsstättenverordnung und müssen zwingend beim Ordnungsamt (Gewerbeangelegenheiten) angezeigt werden. Wird Alkohol ausgeschenkt, ist die Veranstaltung gem. § 12 GastG ebenfalls antragspflichtig. Je nach Größe muss ein Sicherheitskonzept vorgelegt werden. Für die ausgewiesene Fläche ist die zulässige Personenzahl ggf. eingeschränkt.

 

Grundsätzlich gilt für Beachpartys: Störende Aktivitäten, laute Musik oder Feiern nach 22:00 Uhr sind zu unterlassen oder stark zu reduzieren. 

 

Sind einmal die Grundlagen und Auflagen erfüllt, steht der unvergesslichen Strandparty mit frischem Sommerflair nichts mehr im Wege.

 

Kontakt im Ordnungsamt des Amtes Föhr-Amrum:

Christian Wegner (Tel. 04681-5004-832) Mail: 

 

Bild zur Meldung: Bild von Sharo Era auf Pixabay