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Maßnahmen zur aktuellen Geflügelpest im Kreis Nordfriesland

Amt Föhr-Amrum, den 29.​10.​2026

Aufstallungspflicht für Geflügelhaltungen mit mehr als 50 Tieren – Hinweise zum Umgang mit erkrankten und verendeten Wildvögeln

Das Amt Föhr-Amrum informiert über die aktuelle Geflügelpestlage im Kreis Nordfriesland und weist auf die geltenden Schutzmaßnahmen sowie den richtigen Umgang mit erkrankten und verendeten Wildvögeln hin.

 

Aufstallungspflicht für Geflügelhaltungen

Auf Grundlage der aktuellen Vorgaben gilt im Amtsgebiet für Geflügelhaltungen mit mehr als 50 Tieren eine Aufstallungspflicht. Die Tiere sind entsprechend den geltenden Anordnungen in geschlossenen Ställen oder unter geeigneten Schutzvorrichtungen zu halten.

Geflügelhalter werden zudem dringend gebeten, auf mögliche Krankheitssymptome zu achten. Hierzu zählen insbesondere eine verringerte Legeleistung, eine verminderte Beweglichkeit sowie eine erhöhte Sterblichkeit im Bestand.

Treten entsprechende Auffälligkeiten auf, ist unverzüglich das Veterinäramt des Kreises Nordfriesland zu informieren.

Kontakt zum Veterinäramt:

E-Mail:

Telefon: 04841 67827

 

Erkrankte und verendete Wildvögel nicht berühren

Aufgrund der Allgemeinverfügung des Kreises Nordfriesland vom 28. Oktober 2026 (https://www.nordfriesland.de/?object=tx,2271.75323.1 ) sowie vermehrter Meldungen aus der Bevölkerung weist das Ordnungsamt ausdrücklich auf die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen im Umgang mit erkrankten und verendeten Wildvögeln hin.

 

Wichtig: Wildvögel weder anfassen noch eigenständig bergen oder transportieren!

Von erkrankten und verendeten Vögeln kann ein Infektionsrisiko ausgehen. Besondere Vorsicht ist auch im Umgang mit Haustieren geboten. Insbesondere Hunde sollten von auffälligen oder verendeten Wildvögeln ferngehalten werden. Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer werden gebeten, ihre Tiere entsprechend zu beaufsichtigen und an Stränden besonders aufmerksam zu sein in dem Sie Ihre Haustiere an der Leine zu führen.

Auch noch lebende Wildvögel, die eine auffällige oder untypische Motorik zeigen, sind an Ort und Stelle zu belassen. 

Bitte versuchen Sie nicht, die Tiere einzufangen oder ihnen eigenständig zu helfen.

 

Regelmäßige Kontrollen an den Strandabschnitten

Das Amt Föhr-Amrum bittet Einwohnerinnen und Einwohner sowie Gäste, verendete Wildvögel nicht eigenständig zu melden. 

Die Mitarbeitenden der örtlichen Bauhöfe und des Ordnungsamtes kontrollieren regelmäßig die Strandabschnitte. Im Rahmen dieser Kontrollen werden verendete Tiere beseitigt und die entsprechenden Funde an das Veterinäramt des Kreises Nordfriesland weitergeleitet.

Durch diese abgestimmten Maßnahmen soll ein sachgerechter Umgang mit den Tierkadavern sichergestellt und das Risiko einer weiteren Verbreitung der Geflügelpest reduziert werden.

Das Amt Föhr-Amrum dankt allen Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gästen für ihre Aufmerksamkeit und die Beachtung der Schutzmaßnahmen.

 

Bitte beachten Sie: 

Halten Sie Abstand zu erkrankten und verendeten Wildvögeln und schützen Sie auch Ihre Haustiere vor einem möglichen Kontakt.

 

Bild zur Meldung: (Foto: AmtFA Andreas Hansen)