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Bekämpfung der Geflügelpest bei Wildtieren - Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Kreises Nordfriesland

04. 11. 2020

Die Veterinärbehörde des Kreises Nordfriesland teilt mit Datum vom 30.10.2020 mit, dass bei tot aufgefundenen Wildvögeln die Geflügelpest des Subtyps H5N8 amtlich festgestellt wurde.

 

Um einen Eintrag der Geflügelpest in Geflügelbestände zu vermeiden, wurde die "Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel und das Verbot der Durchführung von Ausstellungen von Geflügel und in Gefangenschaft gehaltener Vögel anderer Arten zum Schutz gegen die Geflügelpest an die Geflügelhalter im Kreis Nordfriesland" erlassen und im Amtsblatt des Kreises Nordfriesland am 31.10.2020 amtlich bekanntgegeben. Das gesamte Amtsgebiet Föhr-Amrum gehört demnach zum Aufstallungsgebiet.

 

Neben dem oben genannten Amtsblatt stellen wir Ihnen die Verhaltensregeln des Landes Schleswig-Holstein "Gefahr Geflügelpest - Wie schütze ich meine Tiere?" zur Verfügung.

 

Das Amt Föhr-Amrum unterstützt die Kreisveterinärbehörde bei der Bergung und unschädlichen Beseitigung verendeter Tiere.
Personen, die tote Wildvögel auffinden, möchten diese bitte grundsätzlich nicht anfassen oder einsammeln, sondern der zuständigen Behörde unverzüglich den Fundort melden.
Bitte melden Sie verendete Tiere der örtlichen Ordnungsbehörde telefonisch unter 04681-5004-851 (Föhr) oder 04682-941143 (Amrum) bzw. per Mail bzw. .

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Ihre Ordnungsbehörde

 

Bild zur Meldung: Bild von Wolfgang Claussen auf Pixabay

Häufig nachgefragt

 
 

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