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Geflügelpest: Einheitliche Anordnungen für private und gewerbliche Geflügelhalter

12. 11. 2020

Das Umweltministerium hat am 11. November 2020 eine Allgemeinverfügung zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen erlassen. Diese tritt am 12. November 2020 in Kraft.

 

Mit der Allgemeinverfügung wird eine einheitliche Grundlage für die Einhaltung von Hygienevorschriften für Geflügelhaltungen geschaffen. Sie ist für alle gewerblichen und privaten Geflügelhalter verbindlich.

 

Vorgeschrieben werden darin u.a. Einrichtungen zur Schuhdesinfektion, Schutzkleidung, bestimmte  Reinigungspflichten und weitere Hygienemaßnahmen etc.

 

Ergänzend dazu verweist das Ministerium auf allgemeine Verhaltensregeln für Kleinbetriebe mit Geflügelhaltung und Geflügel-Hobbyhaltungen. Die Allgemeinverfügung und die entsprechenden Hinweise finden Sie im unter Teil dieser Meldung.

 



Für Fragen von Bürgerinnen und Bürgern hat das Veterinäramt unter 04841 67-827 ein Bürgertelefon eingerichtet. Es ist montags bis donnerstags von 8:00 bis 16:00 Uhr und freitags bis 13:00 Uhr erreichbar.
 

 

Bild zur Meldung: Bild von Wolfgang Claussen auf Pixabay

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