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Coronavirus: Informationen zum digitalen Impfausweis

11. 06. 2021

Vor dem Hintergrund der Ankündigung der Bundesregierung zum digitalen Impfnachweis informieren der Apothekerverband Schleswig-Holstein, die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH ) und das Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein gemeinsam zum Stand der Umsetzung dieses Bundesprojektes.

Zusätzliche Möglichkeit

Durch den digitalen Impfnachweis wird für Bürgerinnen und Bürger eine zusätzliche und einfache Möglichkeit geschaffen, ihre Impfung zu dokumentieren. Geimpfte müssen jedoch keine Bedenken haben, sofern dieser ihnen noch nicht vorliegt. Denn der digitale Impfnachweis ist lediglich ein freiwilliges und ergänzendes Angebot. Ausschlaggebend bleibe nach wie vor die Impfdokumentation im Impfpass, heißt es in einer Presserklärung. Die technischen Voraussetzungen seien noch in Arbeit. Daher sollten Interessierte derzeit noch nicht bei entsprechenden Stellen nachfragen.

Bereitschaft ist hoch

Demnach ist die Bereitschaft der Apotheken, den digitalen Impfnachweis zukünftig nachträglich auszustellen, hoch. Die technischen Voraussetzungen würden derzeit geschaffen. Gerechnet wird mit der praktischen Umsetzung ab Anfang der kommenden Woche. Vorgesehen ist, dass sich dann bereits geimpfte Personen mit ihrem Impfausweis und der Vorlage eines Lichtbildausweises in vielen Apotheken nachträglich den digitalen Nachweis ausstellen lassen können. Teilnehmende Apotheken können dann unter www.mein-apothekenmanager.de gesucht werden.

Praxen noch nicht kontaktieren

Auch in den Praxen wird die Ausstellung möglich sein, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Nach Mitteilung der KVSH liegt die entsprechende Software des Bundes hier derzeit noch nicht vor, sie soll nach dem derzeit bekannten Stand Ende Juni kommen. Geimpfte werden daher dringend gebeten, die Praxen dazu derzeit noch nicht zu kontaktieren.

Auch Impfzentren sind vorbereitet

Die Impfzentren sind auf die Ausstellung des digitalen Nachweises direkt nach den jeweiligen Impfungen vorbereitet, noch steht allerdings eine Freischaltung der notwendigen Technik seitens des Bundes aus. Wenn diese erfolgt ist, können im laufenden Betrieb Geimpfte direkt nach der Impfung den entsprechenden Nachweis erhalten.

 

Bild zur Meldung: Bild von PIRO4D auf Pixabay

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