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Neufassung der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes

03.​09.​2021

Die Bundesregierung hat eine Neufassung der Coronavirus-Impfverordnung beschlossen. Diese ist am 1. September 2021 in Kraft getreten. Gegenüber der bisherigen Coronavirus-Impfver-ordnung gibt es folgende wesentliche Neuerungen:

 

 

  • Der Öffentliche Gesundheitsdienst und die Amtsärztinnen und Amtsärzte sowie Krankenhäuser werden als eigenständige Leistungserbringer in die Durchführung der Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 einbezogen (§3).
     
  • Es wird klargestellt, dass der Anspruch auf Impfungen auch die Auffrischungsimpfung umfasst (§ 2).
     
  • Klarstellung zum Impfintervall (§ 2): In der Vorgängerfassung sollte noch der längst mögliche Zeitraum für Zweit- und Auffrischungsimpfungen eingehalten werden, nunmehr soll der empfohlene Abstand eingehalten werden.
     
  • In der Begründung wurde klargestellt, dass die erstattungsfähigen notwendigen Kosten der Impfzentren auch die Rückbau- und Bereithaltungskosten umfassen.

 

 

Bild zur Meldung: Bild von PIRO4D auf Pixabay