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Kieler Kabinett beschließt Landesentwicklungsplan

17. 11. 2021

Am 17. Dezember 2021 tritt die Fortschreibung des Landesentwicklungsplans in Kraft. Mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung schaffen seine Festlegungen wichtige Voraussetzungen, damit sich Schleswig-Holstein nachhaltig entwickeln kann.

 

 

Der neue Landesentwicklungsplan löst den bisherigen aus 2010 ab. Er regelt die langfristige Nutzung der Fläche des Landes und seiner Küstenmeere. So wird etwa festgelegt, wo Schwerpunkte für Tourismus sind, Natur und Umwelt möglichst unberührt bleiben oder schwerpunktmäßig Wohnraum und Gewerbeflächen entstehen sollen.

 

Bild zur Meldung: Der neue Landesentwicklungsplan tritt am 17. Dezember 2021 in Kraft.

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