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Fortschreibung des Landesentwicklungsplans SH

30. 11. 2021

Die Landesregierung hat die Fortschreibung des Landesentwicklungsplans (LEP) Schleswig-Holstein beschlossen. Die Veröffentlichung der Landesverordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt Schleswig-Holstein ist für den 16. Dezember 2021 geplant, sie wird am 17. Dezember 2021 in Kraft treten. Der Verordnungstext ist bereits auf der Internetseite der Landesplanung abrufbar.

 

Die eigentlichen Planunterlagen – der Text des Landesentwicklungsplans (Teil A+B), die Hauptkarte (Teil C) und die Umweltprüfung mit der sogenannten Zusammenfassenden Erklärung (Teil D) – sind Anlagen dieser Landesverordnung; sie werden ausschließlich im Internet veröffentlicht. Auf der Seite www.schleswig-holstein.de/raumordnungsplaene stehen alle Unterlagen bereits jetzt zur Verfügung.

 

Alle Planunterlagen sind auch im Online-Beteiligungsportal BOB-SH abrufbar. Dort sind zudem die Synopsen mit den Stellungnahmen aus den beiden Beteiligungsverfahren und deren Bewertungen (Voten) durch die Landesplanungsbehörde sowie die Geodaten zur Hauptkarte abrufbar.

 

Da die Planunterlagen mehrere hundert Seiten umfassen, eignen sie sich nicht zum Ausdrucken. Laut Ankündigung der Landesplanung soll es in absehbarer Zeit die Möglichkeit geben, gedruckte Exemplare kostenpflichtig über das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein zu beziehen.

 

Bild zur Meldung: Der neue Landesentwicklungsplan tritt am 17. Dezember 2021 in Kraft.

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