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Neuer Bußgeldkatalog zur Corona-Bekämpfungsverordnung

08. 12. 2021

Nach der jüngsten Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung mit der Einführung der 2G-Regelung im Einzelhandel hat das Innenministerium auch den Bußgeldkatalog zur Corona-Bekämpfungsverordnung angepasst.

 

 

Hervorzuheben sind neue Bußgeldrahmen

 

  • für die Betreiber von Geschäften in Höhe von 1000 bis 3000 Euro, wenn die vorgeschriebenen Kontrollen der 2G-Regelung nicht vorgenommen oder die Regelung nicht durchgesetzt werden
     
  • für die Betreiber von Geschäften in Höhe von 500 bis 2000 Euro bei Verstößen gegen die Dokumentationspflichten und
     
  • in Höhe von 500 Euro für Kunden beim Betreten einer Verkaufsstelle oder eines Ladenlokals unter Verstoß gegen die 2G-Regelung.

 

Wie bisher wird das Fehlen der nach § 3 Corona-Bekämpfungsverordnung erforderlichen Aushänge mit einem Bußgeldrahmen von 500 bis 1000 Euro bedroht. Das gilt nun auch für den deutlich sichtbaren Hinweis auf die 2G-Regel bei Geschäften.

 

Bild zur Meldung: Bild von PIRO4D auf Pixabay

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