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Landesregierung verschärft Corona-Bekämpfungsverordnung

03. 01. 2022

Die Landesregierung hat am Montag (3. Januar 2022) angesichts der aktuellen Dynamik des Infektionsgeschehens Nachschärfungen der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Die geänderte Verordnung tritt am Dienstag, 4. Januar 2022, in Kraft und gilt bis einschließlich 18. Januar 2022.

 

Die Änderungen:

 

  • Wie bereits im privaten Bereich dürfen sich künftig auch im öffentlichen Raum nur noch maximal zehn Personen treffen.
     
  • Die maximale Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen wird auf 50 (innen) bzw. 100 Personen (außen) begrenzt. Ausgenommen sind Veranstaltungen, bei denen sich die Zuschauer überwiegend passiv verhalten und feste Sitzplätze haben, etwa Konzerte, Vorträge oder Theater- und Kinovorstellungen. Hier muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

 

  • Bei Versammlungen sowie rituellen Veranstaltungen von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ist ein Verzicht auf die vorgeschriebenen Abstände im „Schachbrettmuster“ und auf eine Mund-Nasen-Bedeckung ist nur noch möglich, wenn in Innenräumen maximal 50 Personen teilnehmen und diese die 2G-Anforderungen erfüllen. Nehmen mehr als 50 Personen teil, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. In Außenbereichen ist eine Teilnehmerzahl von mehr als 100 möglich, es muss aber eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
     
  • Für Besucher von Pflegeeinrichtungen gilt eine FFP2-Maskenpflicht.
     
  • Tanzveranstaltungen müssen den Behörden grundsätzlich angezeigt werden. Für Diskotheken und Bars gelten weiterhin die 2Gplus-Regel und Maskenpflicht. Teilnehmer müssen einen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
     
  • Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird von der Landesregierung grundsätzlich für alle Innenbereiche empfohlen.
 

Bild zur Meldung: Bild von PIRO4D auf Pixabay

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