BannerbildGrafik zu den 17 NachhaltigkeitszielenLuftbild Wyk Innenstadt mit Hafen, im Hintergrund die NordseeLuftbild vom Leuchtturm Amrum mit Dünen, im Hintergrund die NordseeLuftbild Godelniederung Witsum, im Hintergrund die Nordsee und AmrumLuftbild Wittdün mit Hafen und NordseeLuftbild Wyk Südstrand, Nordsee und StrandabschnittLuftbild Norddorf, im Hintergrund Felder, Dünen, Strand und NordseeLuftbild Inseldörfer mit Feldern, im Hintergrund NordseeLuftbild Utersumer Strand mit Nordsee, Dünen und Forst
  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Corona-Bekämpfungsverordnung: Gleichstellung mit Geboosterten

17.​01.​2022

Die Landesregierung hat am 14. Januar 2022 die Corona-Bekämpfungsverordnung geändert. Hintergrund: bei Einrichtungen und Angeboten mit einer 2G Plus-Regel waren bisher Personen mit einer Auffrischungsimpfung von zusätzlichen Tests ausgenommen. Nun werden drei weitere Personengruppen den Geboosterten gleichgestellt. Diese müssen bei einer 2G Plus-Regel ebenfalls keinen zusätzlichen Test erbringen. Die Änderungen treten am 15. Januar 2022 in Kraft.


Die Ausnahme von dem zusätzlichen Testerfordernis bei 2G Plus gilt für

 

  • Personen, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben
     
  • Personen, die doppelt geimpft und genesen sind
     
  • Personen, die frisch doppelt geimpft sind (deren zweite Impfung also weniger als drei Monate zurückliegt)
     
  • Personen, die frisch genesen sind (deren Erkrankung also weniger als drei Monate zurückliegt).


Dies gilt für die 2G Plus-Regeln im Bereich der Gaststätten, der körpernahen Dienstleistungen ohne Mund-Nasen-Bedeckung, beim Sport innerhalb geschlossener Räume und bei touristischen Übernachtungen.

 

Außerdem genügt bei diesen Personengruppen als Beschäftigte in der Kindertagespflege oder Kindertageseinrichtungen anstelle der dreimal wöchentlichen Testung eine anlass- und symptombezogene Testung.

 

Bild zur Meldung: Bild von PIRO4D auf Pixabay