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Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung

30. 03. 2022

Die Landesregierung hat am 29. März 2022 eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Damit wird die nächste Stufe der angekündigten Rücknahme von Schutzmaßnahmen umgesetzt. Die Maskenpflicht (FFP2) gilt nur noch in Einrichtungen für besonders vulnerable Personengruppen wie Krankenhäuser und Pflegeheime sowie im öffentlichen Nahverkehr. Die Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung tritt am 3. April 2022 in Kraft und ist bis zum 30. April 2022 befristet.


Vorgaben, die auch ab dem 3. April 2022 gelten

 

  • Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird insbesondere in Innenräumen empfohlen, in denen Gedränge oder vermehrtes Personenaufkommen herrscht.
     
  • Für Einrichtungen mit Publikumsverkehr, Veranstaltungen und Versammlungen gelten allgemeine Empfehlungen zu Hygienestandards.
     
  • Für ambulante Pflegedienste gelten die bisherigen Regelungen fort:
    • Maskenpflicht für alle Personen, soweit dies mit der Art der Dienstleistung vereinbar ist
    • Testpflicht dreimal pro Woche für Dienstleister, die geimpft oder genesen sind
    • Testpflicht täglich für Dienstleister, die nicht geimpft oder genesen sind
       
  • Für Krankenhäuser gelten die bisherigen Regelungen fort
     
  • Für stationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe gelten die bisherigen Regelungen fort – mit Ausnahme der Hygienekonzepte, also
    • Maskenpflicht für externe Personen und Mitarbeiter
    • Testpflichten für Mitarbeiter und externe Personen
       
  • Für Kindertagespflegepersonen und Kindertagesstätten gelten die bisherigen Regelungen bis zum 18. April 2022 fort. Weiterhin gelten
    • die Testpflicht dreimal wöchentlich für geimpfte oder genesene Beschäftigte
    • die Testpflicht täglich für nicht geimpfte oder genesene Beschäftigte und
    • die Testpflicht dreimal wöchentlich für mindestens einen Elternteil

 
An den Schulen soll die Maskenpflicht mit Beginn der Osterferien enden. Die aktuell bis zum Ablauf des 2. April 2022 befristete Schulen-Coronaverordnung wird ersatzlos auslaufen.

 

Bild zur Meldung: Bild von PIRO4D auf Pixabay

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