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Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung

26. 04. 2022

Die Landesregierung hat am 26. April 2022 eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Sie tritt am 1. Mai 2022 in Kraft und ist bis zum 28. Mai 2022 befristet.

 

 


Die Neufassung der Verordnung enthält folgende weitere Lockerungen:

 

  • In der Kinderbetreuung werden alle Testpflichten für Kindertagespflegepersonen, Beschäftigte und Eltern aufgehoben.
     
  • In Einrichtungen der Eingliederungshilfe gelten folgende Lockerungen:
    • Die Testpflichten für angestellte und externe Mitarbeiter werden mit Blick auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht gestrichen.
    • Für externe Personen gilt anstelle der bisherigen Testpflicht die 3-G-Regel (geimpft, genesen oder getestet).
       
  • Die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr gilt nur noch in Innenbereichen der Verkehrsmittel.
 

Bild zur Meldung: Bild von PIRO4D auf Pixabay

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