BannerbildGrafik zu den 17 NachhaltigkeitszielenLuftbild Wyk Innenstadt mit Hafen, im Hintergrund die NordseeLuftbild vom Leuchtturm Amrum mit Dünen, im Hintergrund die NordseeLuftbild Godelniederung Witsum, im Hintergrund die Nordsee und AmrumLuftbild Wittdün mit Hafen und NordseeLuftbild Wyk Südstrand, Nordsee und StrandabschnittLuftbild Norddorf, im Hintergrund Felder, Dünen, Strand und NordseeLuftbild Inseldörfer mit Feldern, im Hintergrund NordseeLuftbild Utersumer Strand mit Nordsee, Dünen und Forst
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Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung

26.​04.​2022

Die Landesregierung hat am 26. April 2022 eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Sie tritt am 1. Mai 2022 in Kraft und ist bis zum 28. Mai 2022 befristet.

 

 


Die Neufassung der Verordnung enthält folgende weitere Lockerungen:

 

  • In der Kinderbetreuung werden alle Testpflichten für Kindertagespflegepersonen, Beschäftigte und Eltern aufgehoben.
     
  • In Einrichtungen der Eingliederungshilfe gelten folgende Lockerungen:
    • Die Testpflichten für angestellte und externe Mitarbeiter werden mit Blick auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht gestrichen.
    • Für externe Personen gilt anstelle der bisherigen Testpflicht die 3-G-Regel (geimpft, genesen oder getestet).
       
  • Die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr gilt nur noch in Innenbereichen der Verkehrsmittel.
 

Bild zur Meldung: Bild von PIRO4D auf Pixabay