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Kommunalwahl am 14. Mai 2023

09. 12. 2022

Die Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein 2023 für die Gemeinde- und Kreisvertretungen finden am 14. Mai 2023 statt. Dann wird auch in den amtsangehörigen Gemeinden auf Föhr und Amrum eine neue Gemeinde- bzw. Stadtvertretung gewählt. Ausnahmen bilden die Gemeinden Dunsum und Witsum. Hier ist die aus allen Bürgerinnen und Bürgern bestehende Gemeindeversammlung oberstes Willensbildungsorgan. Die jeweilige Vertretung ist das oberste Organ der Gemeinde und trifft für die darauffolgenden fünf Jahre alle wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltungsaufgaben.


Die Wahlbehörde des Amtes Föhr-Amrum fordert daher zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf. Diese können von Parteien, Wählergemeinschaften oder auch einzelnen Wahlberechtigten eingereicht werden. Die amtliche Bekanntmachung über die Wahlbezirkseinteilung und die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen finden Sie hier.


Gewählt werden kann (passives Wahlrecht), wer am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, im Wahlgebiet wahlberechtigt ist und seit mindestens drei Monaten in Schleswig-Holstein eine Wohnung hat oder sich in Schleswig-Holstein sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat (§ 6 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz).

 

Zusätzliche Informationen zur Kommunalwahl sind unter anderem auf der Homepage des Landes Schleswig-Holstein zu finden.


Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen endet am 20. März 2023 um 18 Uhr.


Der Amtswahlausschuss entscheidet schließlich am 24. März 2023 in einer öffentlichen Sitzung über die Zulassung von Wahlvorschlägen.

 

Bild zur Meldung: Bild von pics_kartub auf Pixabay

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